Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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Im Namen der stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. 3

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15.03.1995

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Aus bauplanungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ist es zwar wün­

schenwert, wenn eine Verzahnung zwischen Bebauungsplanentwurf und der vorhandenen Bebauung erreicht wird, jedoch besteht hierfür keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere können die positiven Aspekte einer solchen "Ausfransung" des Planbereiches auch dadurch erreicht werden, daß die vorhandene Umgebungsbebauung bei Erstellung des Bebauungsplanes berück­sichtigt wird und in den Planentwurf sowie die Textfestsetzungen ein­fließen. Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein verträgliches Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungs­gemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.

Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Plangebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.

1.7 Bedenken und Anregungen der Eheleute Astrid und Gerold Gerz, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 06.07.1994

Die Eheleute Gerz sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 29, Flur 7, Parz. 58/2.

Die Eheleute Gerz weisen nun darauf hin, daß das Grundstück seit Jahrzehn­ten bebaut ist und beantragen eine Herausnahme aus dem Bebauungsplan- und dem Umlegungsverfahren.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Gerz werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.

Aus bauplanungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ist es zwar wün­schenwert, wenn eine Verzahnung zwischen Bebauungsplanentwurf und der vorhandenen Bebauung erreicht wird, jedoch besteht hierfür keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere können die positiven Aspekte einer solchen "Ausfransung" des Planbereiches auch dadurch erreicht werden, daß die vorhandene Umgebungsbebauung bei Erstellung des Bebauungsplanes berück­sichtigt wird und in den Planentwurf sowie die Textfestsetzungen ein­fließen. Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein verträgliches Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungs­gemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.

Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Plangebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.

1.8 Bedenken und Anregungen des Herrn Lothar Höher, Montabaur, entsprechend der Niederschrift vom 20.06.1994

Herr Höber ist Eigentümer des Grundstückes Südstraße 16. Flurstück Nr. 204.

Fortsetzung

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