Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

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Ergänzungsblatt Nr. 2

Datum

15.03.1995

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H3/1995

fließen. Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein vertragliches Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungs­gemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.

Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Plangebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.

1.5 Bedenken und Anregungen der Eheleute Pia und Eberhard Schreiner, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 03.07.1994

Die Eheleute Schreiner sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 23, Flur 7, Flurstück 57/1.

Die Eheleute Schreiner weisen nun darauf hin, daß das Grundstück seit Jahrzehnten bebaut ist und beantragen eine Herausnahme aus dem Bebauungs­plan- und dem Umlegungsverfahren.

BeschlußVorschlag:

Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Schreiner werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.

Aus bauplanungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ist es zwar wün­schenwert, wenn eine Verzahnung zwischen Bebauungsplanentwurf und der vorhandenen Bebauung erreicht wird, jedoch besteht hierfür keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere können die positiven Aspekte einer solchen "Ausfransung" des Planbereiches auch dadurch erreicht werden, daß die vorhandene Umgebungsbebauung bei Erstellung des Bebauungsplanes berück­sichtigt wird und in den Planentwurf sowie die Textfestsetzungen ein­fließen. Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein verträgliches Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungs­gemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.

Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Pl^ngebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.

1.6 Bedenken und Anregungen der Eheleute Margarete und Leo Fein, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 06.07.1994

Die Eheleute Fein sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 29, Flur 7. Flurstück 58/4.

Die Eheleute Fein weisen nun darauf hin, daß das Grundstück seit Jahrzehn­ten bebaut ist und beantragen eine Herausnahme aus dem Bebauungsplan- und dem Umlegungsverfahren.

Beaghlußvaraghlag:

Di« Bedenken und Anregungen der Eheleute Fein werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.

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Nc.

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