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MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
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Ergänzungsblatt Nr. 2
Datum
15.03.1995
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H3/1995
fließen. Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein vertragliches — Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungsgemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.
Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Plangebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.
1.5 Bedenken und Anregungen der Eheleute Pia und Eberhard Schreiner, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 03.07.1994
Die Eheleute Schreiner sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 23, Flur 7, Flurstück 57/1.
Die Eheleute Schreiner weisen nun darauf hin, daß das Grundstück seit Jahrzehnten bebaut ist und beantragen eine Herausnahme aus dem Bebauungsplan- und dem Umlegungsverfahren.
BeschlußVorschlag:
Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Schreiner werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.
Aus bauplanungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ist es zwar wünschenwert, wenn eine Verzahnung zwischen Bebauungsplanentwurf und der vorhandenen Bebauung erreicht wird, jedoch besteht hierfür keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere können die positiven Aspekte einer solchen "Ausfransung" des Planbereiches auch dadurch erreicht werden, daß die vorhandene Umgebungsbebauung bei Erstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt wird und in den Planentwurf sowie die Textfestsetzungen einfließen. Durch diese gegenseitige Rücksichtnahme wird ein verträgliches Nebeneinander von Neu- und Altbebauung erreicht und auch eine ordnungsgemäße Erschließung des gesamten Gebietes möglich.
Aufgrund dessen kann den vorgetragenen Bedenken und Anregungen durch eine Herausnahme aus dem Pl^ngebiet ohne negative Folgen für die Planung selbst zugestimmt werden.
1.6 Bedenken und Anregungen der Eheleute Margarete und Leo Fein, Montabaur, entsprechend des Schreibens vom 06.07.1994
Die Eheleute Fein sind Eigentümer des Grundstückes Köppelstraße 29, Flur 7. Flurstück 58/4.
Die Eheleute Fein weisen nun darauf hin, daß das Grundstück seit Jahrzehnten bebaut ist und beantragen eine Herausnahme aus dem Bebauungsplan- und dem Umlegungsverfahren.
Beaghlußvaraghlag:
Di« Bedenken und Anregungen der Eheleute Fein werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfange berücksichtigt.
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Nc.
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