Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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I

2.2 Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde entspre­chend des Schreibens vom 11.11.1994

Die Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde, die im lan­despflegerischen Begleitplan vorgesehen Vermeidungs-, Minderungs-, Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtsverbindlich als Textfestsetzung in den Be­bauungsplan aufzunehmen und die Flächen zur Durchführung der Ersatzmaß­nahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auszuweisen, werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

2.3 Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes, Koblenz, entsprechend des Schreibens vom 28.04.1994

Die Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes werden durch die folgende Textfestsetzung berücksichtigt:

Im nordwestlichen Teil des Plangebietes - Flurstücke Nr. 5172, 5171, 5170/1, 5170/2 sowie Teile der Flurstücke 5184, 5183 und 5182 bis zum Weg Flurstück Nr. 6037 bzw. dessen gedachter Verlängerung in nördlicher Richtung - sind nur solche Betriebsarten erlaubt, deren Emmissionsgrad dem der Abstandsklasse VI (200 m) nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt vom 26.02.1992 oder einem ähnlichen Emmissionsgrad entsprechen.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

2.4 Bedenken und Anregungen des Katasteramtes Montabaur entsprechend des Schreibens vom 28.04.1994

Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwä­gung in vollem Umfang berücksichtigt. Der Planentwurf wurde so ergänzt, daß es sich bei den schützenswerten Bereichen um "öffentliche Grünflächen" handelt.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

2.5 Bedenken und Anregungen der Kevag entsprechend des Schreibens vom 12.04.1994

Die Bedenken und Anregungen der Kevag werden in vollem Umfang berück­sichtigt. Die Kabeltrasse im Bereich der Firma Ideal mit dem 1 m breiten Versor­gungsstreifen wurde in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Außerdem wurden die Textfestsetzungen dahingehend ergänzt, daß auch unter der 1-kV- Freileitung nur niedrigwachsende Bäume und Sträucher angepflanzt werden dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der bereits vorhandene Be­wuchs.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

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