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2.2 Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde entsprechend des Schreibens vom 11.11.1994
Die Bedenken und Anregungen der unteren Landespflegebehörde, die im landespflegerischen Begleitplan vorgesehen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtsverbindlich als Textfestsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen und die Flächen zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auszuweisen, werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)
2.3 Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes, Koblenz, entsprechend des Schreibens vom 28.04.1994
Die Bedenken und Anregungen des Staatl. Gewerbeaufsichtsamtes werden durch die folgende Textfestsetzung berücksichtigt:
Im nordwestlichen Teil des Plangebietes - Flurstücke Nr. 5172, 5171, 5170/1, 5170/2 sowie Teile der Flurstücke 5184, 5183 und 5182 bis zum Weg Flurstück Nr. 6037 bzw. dessen gedachter Verlängerung in nördlicher Richtung - sind nur solche Betriebsarten erlaubt, deren Emmissionsgrad dem der Abstandsklasse VI (200 m) nach dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt vom 26.02.1992 oder einem ähnlichen Emmissionsgrad entsprechen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)
2.4 Bedenken und Anregungen des Katasteramtes Montabaur entsprechend des Schreibens vom 28.04.1994
Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung in vollem Umfang berücksichtigt. Der Planentwurf wurde so ergänzt, daß es sich bei den schützenswerten Bereichen um "öffentliche Grünflächen" handelt.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)
2.5 Bedenken und Anregungen der Kevag entsprechend des Schreibens vom 12.04.1994
Die Bedenken und Anregungen der Kevag werden in vollem Umfang berücksichtigt. Die Kabeltrasse im Bereich der Firma Ideal mit dem 1 m breiten Versorgungsstreifen wurde in den Bebauungsplanentwurf übernommen. Außerdem wurden die Textfestsetzungen dahingehend ergänzt, daß auch unter der 1-kV- Freileitung nur niedrigwachsende Bäume und Sträucher angepflanzt werden dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der bereits vorhandene Bewuchs.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)
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