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T agesordnungspunkt 1/8:
Aufstellung des Bebauungsplanes "Eifelstraße", Montabaur Drucksache-Nr. 67/1995, Anlage Nr. 6
Der Stadtrat beschließt, für den Bereich der Eifelstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Planbereich ist begrenzt:
- im Norden:
- im Westen:
- im Osten:
- im Süden:
durch die Eifelstraße
durch die Rhönstraße
durch die Hunsrückstraße
durch das Gelände der Standortverwaltung.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung "Eifelstraße". Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)
Tagesordnungspunkt I/9:
Aufstellung des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung", Montabaur Drucksache-Nr. 87/1995, Anlage Nr. 7
1. Entscheidung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.03. bis 21.04.1994 (einschl.) von seiten der Bürger nicht vorgebracht.
2. Entscheidung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
2.1 Bedenken und Anregungen des Straßen- und Verkehrsamtes Diez
Die Bedenken und Anregungen werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

