25
2. Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiiigung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat beschließt, die Planunterlagen einschließlich Begründung und Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere deshalb, um bereits in diesem Stadium den betroffenen Bürgern rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat beschließt außerdem, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Inhalt des Bebauungsplanes:
1. Art der baulichen Nutzung
Entsprechend dem beigefügten Planentwurf wird für das Plangebiet WA festgesetzt.
2. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung/gestalterische Fest
setzungen
2.1 Anzahl der Vollgeschosse: II
2.2 Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf max. zwei / 600 m 2 begrenzt.
2.3 Die GRZ wird auf 0,4 und die GFZ auf 0,8 festgelegt.
2.4 Die max. Traufhöhe beträgt 7 m und die max. Firsthöhe 12 m; vom gewachsenen Boden.
2.5 Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche erlaubt.
2.6 Die Bauten sind in offener Bauweise auszuführen.
2.7 Die Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern ist zulässig.
2.8 Zulässig sind Dächer mit einer Neigung zwischen 25° und 45°.
3. Grünordnuna gemäß ß 9 Abs. 1 Nr. 15. 20 und 25 BauGB
3.1 Im Rahmen der Erstellung des landespflegerischen Planungsbeitrages werden noch detaillierte Vorschläge für eine Grünordnung bzw. Ausgleichs- und Ersatzfläche ausgearbeitet.
yi
i"
V'
1
I vom 995 XI
3 vom 1995 . XI
vom
m
, XI
1 —
vom
95
XI
.995
XI
I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

