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6. Grünordnung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15. 20 und 25 BauGB
Ratsmitglied Dr. Jacoby (CDU) beantragt, die Ziffern 6.1, 6.2 und 6.3,
Satz 2 von Ziffer 6.4, 6.5 und 6.6 zu streichen.
Ratsmitglied Bächer (SPD) beantragt, die Ziffern 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 unverändert zu erhalten und Ziffer 6.6 um 6.5 zu erweitern.
I. Beigeordneter Dr. Hütte verweist auf den Widerspruch der Ziffern 5.2 und 6.4. In Ziffer 5.2 müsse es "max. 1 Viertel" heißen.
Ratsmitglied Bartholome erklärt, daß Ziffer 6.2 (Flachdächer sind zu begrünen) als Empfehlung im Bebauungsplan aufgenommen werden sollte.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) schlägt vor, Ziffer 6 komplett zu streichen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nimmt folgende Abstimmung vor:
Ziffer 6.1 soll auf Antrag der CDU-Fraktion gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Ziffer 6.2 soll auf Antrag der CDU-Fraktion gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Damit ist der Antrag abgelehnt; Ziffer 6.2 bleibt bestehen.
Ziffer 6.3 soll auf Antrag der CDU-Fraktion gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen
Ziffer 6.4 Satz 1 soll bleiben, Satz 2 soll gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Ziffer 6.5 soll auf Antrag der CDU-Fraktion gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Mit Stimmengleichheit wurde dieser Antrag nicht angenommen; die Ziffer
6.5 bleibt erhalten.
Ziffer 6.6 soll auf Antrag der CDU-Fraktion gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Mit Stimmengleichheit wurde dieser Antrag nicht angenommen, die Ziffer
6.6 bleibt erhalten.
Die Textfestsetzungen unter Ziffer 6 erhalten somit folgenden Wortlaut:
6.1 Flachdächer sind zu begrünen.
6.2 Im Bereich der Wohnbauflächen sind mind. 75 % der nicht überbaubaren Grundstücksflächen als Garten- oder Grünflächen anzulegen und zu unterhalten.
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