Akte 
Sitzung 26. April 1995
Entstehung
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3.2 Im Plangebiet 1 sind max. 3 Wohneinheiten pro Haus, in den Plangebieten 2 + 3 max. 2 Wohneinheiten pro Haus zulässig.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)

4. Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubauren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen im Plan festgesetzt. Entlang des Wasserlaufes ist ein beidseitiger Abstand von 3 m einzuhalten. In einem beidseitigen Bereich von 10 m entlang des Grabens dürfen keine Abgrabungen, Auffüllungen oder sonstige wasser- bzw. hoch­wasserabflußbehindernde Maßnahmen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)

5. Stellplätze und Garagen

Ratsmitglied Dr. Jacoby beantragt für die CDU-Fraktion, den letzten Satz "Die Anlage von Tiefgaragen wird empfohlen." von Ziffer 5.2 zu streichen.

Ratsmitglied Bächer (SPD) regt an, Ziffer 5.2 zum jetzigen Zeitpunkt her­auszunehmen und den Planer mit der Prüfung zu beauftragen, in welchem Bereich Tiefgaragen notwendig und möglich sind.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken formuliert abschließend den Beschlußvor­schlag zu Ziffer 5.2:

Die CDU-Fraktion schlägt vor, zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens diesen Satz zu streichen mit dem Auftrag (Anregung von Herrn Bächer), näher zu prüfen, in welchen Teilbereichen des Gebietes die verbindliche Festlegung von Tiefgaragen unverzichtbar ist.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)

5.1 In den Plangebieten 1 + 2 sind Garagen nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig, wobei bei Grenzbebauung die Vorschriften der Landes­bauordnung zu beachten sind.

5.2 Im Plangebiet 3 sind oberirdische Garagen und Carports auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Außerhalb der überbaubaren Flächen sind max. ein Drittel der erforderlichen Stellplätze als offene Stellplätze zu­lässig. Auch hier gelten bei Grenzbebauung die Vorschriften der Landes­bauordnung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)

Im Verlaufe der Diskussion wird festgestellt, daß man versäumt habe,

dieTextstelle "ein Drittel" in "ein Viertel" zu ändern.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, diese Änderung noch vorzunehmen.

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