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||. Der Stadtrat stimmt dem durch Beschluß vom 03.05.1994 eingeleiteten Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Verlängerte Südstraße" mit folgendem Inhalt zu:
1. Art der baulichen Nutzung
Entsprechend des beigefügten Planentwurfes wird für das Plangebiet WA entsprechend § 4 Abs. 1 und 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO zulässigen Ausnahmen sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)
2. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung/gestalterische Fest
setzungen
2.1 Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 und die Geschoßflächenzahl auf 0,8 festgelegt.
2.2 Anzahl der Vollgeschosse = II
2.3 Die max. Firsthöhe wird auf 9 m festgelegt. Als unterer Bezugspunkt gilt die Oberkante Rohfußboden; oberer Bezugspunkt ist die Oberkante Dacheindeckung.
Die Oberkante Rohfußboden Erdgeschoß darf bei bergseitiger Erschließung nicht mehr als 0,40 m über dem höchsten Punkt der Oberkante der Baustraße liegen - vergleiche Schemaschnitt A -.
In hängigem Gelände darf bei talseitiger Erschließung die Höhe Oberkante Rohfußboden des Erdgeschosses, gemessen an der bergseitig gelegenen Gebäudekante zum Schnittpunkt des natürlichen Geländes, 0,40 m nicht überschreiten - vergleiche Schemaschnitt B -.
Liegt die Oberkante Rohfußboden des Erdgeschosses talseitig im Mittel mehr als 1,40 m über natürlichem Gelände, so wird eine Dachneigung von mind. 38° vorgeschrieben - vergleiche Schemaschnitt C
Das Geländeprofil darf nur in dem Maß verändert werden, wie es für die Bebauung und Erschließung der Grundstücke unbedingt notwendig ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (21 Ja-Stimmen)
3. Bauweise
3.1 Im Plangebiet 1 ist offene Bauweise mit Einzelhäusern, in den Plangebieten 2 + 3 geschlossene Bauweise mit Hausgruppen vorgeschrieben.
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