VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG M 0 NTABA1IR
Im Namen der gtadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. 3
Oatum
06.03.1995
Oruefcsach» Nr. (ggt. N»cMr»gv«rm«riO
62/1995
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III. Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" als Satzung.
Begründung:
Die städtebauliche Situation auf dem Grundstück Am Himmelfeld 64 wurde in der Vergangenheit insbesondere dadurch geprägt, daß die geplanten baulichen Veränderungen am ehern. Hotel Himmelfeld unvollendet blieben und durch den vollständigen Verfall der Bausubstanz eine Bauruine entstanden ist, die einen besonderen städtebaulichen Mißstand darstellte.
Aufgrund dessen wurde bereits eine Planänderung durchgeführt, die die Schaffung v0n 6 Baukörpern für eine Mehrfamilienhausbebauung unter Abbruch der vorhandenen Bausubstanz zum Ziel hatte.
Der Bauherr hat zwischenzeitlich auch die in der Vergangenheit errichteten baulichen Anlagen demontiert, geshreddert und ordnungsgemäß gelagert. Jedoch ergaben zwischenzeitlich durchgeführte Marktsondierungen, daß ein Verkauf der vorgesehene^ Eigentumswohnungen nur auf wenig Resonanz stoßen würde. Um einer Fehlinvestition vorzubeugen und das vorhandene Gelände trotzdem wirtschaftlich zu nutzen, soll nunmehr eine Planänderung durchgeführt werden, um eine Bebauung mit Reihenhäusern zuzulassen. Diese Planänderung liegt sicherlich im wirtschaftlichen Interesse des Eigentümers und Investors. Jedoch ist beachtlich, daß ein erhebliches städtebauliche Interesse an der Schaffung zusätzlichen Wohnraums besteht.
Dies insbesondere deshalb, da in Montabaur sicherlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Deckung des ohne Zweifel gegebenen erhöhten Wohnbedarfs zili schaffen sind. Aus diesem Grunde kommt auch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG ein«! Anwendung dieser besonderen Vorschriften in Betracht, um eine Beschleunigung des Verfahrens zu erreichen und damit der dringenden Nachfrage nach Wohnraum gerecht iu werden. Die Wohnbebauung an diesem Standort hat außerdem den besonderen Vorteil, daß hierfür keine bisher unbebauten Flächen des Außenbereiches in Anspruch zu nehmen sind.
Durch besondere Textfestsetzungen zur Geschossigkeit und zur Firsthöhe soll sichergestellt werden, daß sich die Bebauung in ihrer Höhe nicht überdimensional vjon der bereits vorhandenen Bebauung abhebt. Um dem gerecht zu werden und ein optimales Einfügen auch in die umgebende Bebauung zu gewährleisten, sind die anliegend dargestellten Haustypen A, B und C auf den dafür vorgesehenen Flächen im Planentwijrf zu erstellen.
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Um die Wirkung der verstärkten Versiegelung zu minimieren, wurde die Anlage von Zisternen sowie die wasserdurchlässige Gestaltung von Terrassen, Fußwegen usw. vorgesehen. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß das vorhandene Kanalnetz nicht über Gebühr belastet wird.
Fortsetzung
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