Akte 
Sitzung 16. März 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

VLRBANDSGEHEINDEVERWAL TtiNS

M OMTABAÜR

Ergänzungsblatt Nr. 2

Im Namen der Stadt Montabaur

Oatum

06.03.1995

Orvictisacn« Nr. (ggf. Nacfurigv» rm#H |

62/1995

3.

3.1

3.2

3.3

3.4

4.

4.1

4.2

4.3

5.

Die überbaubaren Flächen werden entsprechend dem beigefügten Planentwur abgeändert. H

Firsthöhe: 10,75 m gemessen vom gewachsenen Boden. I

Grünordnung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15, 20 und 25 BauGB I

Das Plangebiet ist entsprechend des noch in Zusammenarbeit mit der jl Umweltbeauftragten der Verbandsgemeinde Montabaur zu erstellenden |8

Grünordnungsplanes zu gestalten. I

Geschlossene Wand- und Fassadenflächen, ausgenommen sind flächige Holzveft kleidungen, sind zumindest 50 X mittels Selbstklimmern oder Rank- bzw. 1 Kletterpflanzen zu begrünen. Als geschlossen gilt auch eine Wandfläche, I wenn der Anteil der Fenster oder sonstigen Öffnungen weniger als 10 % del Gesamtwandfläche ausmacht. J

Flachdächer sind zu begrünen. ifi

Die Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig. 1

Flächenversiegelung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ft

Private Verkehrs flächen, Stellplätze, Parkplatzflächen und Terrassen sinftj durchsickerungsfähig auszubilden und mit wassergebundener Decke, I

Rasengittersteinen, Rasenpflaster oder Ökopflaster herzustellen. ft

Geschlossene Beton- und Bitumendecken sind nicht zulässig. I

Fußwege sind entsprechend Nr. 4.1 anzulegen.

Zur Minimierung der Wirkungen der Versiegelung soll das Dachflächenwasse nicht direkt über Regenrinnen in den Kanal geführt werden. Das Niederschlagswasser ist vielmehr dezentral auf dem jeweiligen Grundstück einer Zisterne zu sammeln und als Brauchwasser zu verwenden. Der Abfluß Zisternenwassers ist durch Minimierung des Abflußrohres in halber Höhe d Zisterne zu drosseln. Die Zisternengröße muß pro 100 m 2 Dachfläche 2 m 3 betragen, mind. jedoch 2 m 3 .

Brennstoffe gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB

Feste und flüssige Brennstoffe zur zentralen Beheizung der Häuser werden nicht zugelassen. Zur zentralen Beheizung der Häuser ist nur Gas zulässi

Kachelöfen können als zusätzliche Heizquelle mit Gas und festen Brennstoffen betrieben werden. Wind- und Solarenergie sowie weitere regenerative Energien sollen genutzt werden.

Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.

uer Stadtrat nimmt die Genehmigung des Erschließungsvertrages durch die zuständigen Ausschüsse zustimmend zur Kenntnis.

3.

3.1

3.2

3.3

3.4

4.

4.1

4.2

4.3

5.

Fortsetzung

ErgtnxungiöM