verbandsgemeinoeyerwaltung hon t a b a u r
Ergänzungsbiatt Nr. 4
Im Namen der Stadt Montabaur
Drucksache Nr. (gg(. Nachtra gv#rmt , s|
62/1995
Datum
06.03.1995
Die neu in die Textfeatsetzung eingearbeiteten Ergänzungen berühren die GrundzüoT
der Planung nicht, so daß von einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Aba j BauGB abgesehen werden kann. Dies insbesondere auch deshalb, da sich der | j Grundstückseigentümer, den die Ergänzungen ausschließlich betreffen, damit j I einverstanden erklärt hat. I
I Die zu schaffenden Stellplätze sind ausschließlich auf privatem Gelände nachzu- 1 weisen.
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Außerdem verpflichtet sich der Bauherr, im südwestlichen Bereich des Grundstückes 1 2/2 einen Spielplatz zu errichten. ;
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Fortsetzung
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Nr.

