Akte 
Siitzung 09. Februar 1995
Entstehung
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BauGrund

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1.1 Vorbereitung, Moderation und organisatorische Durchführung der Arbeiten in den zu bildenden Arbeitsgremien der Entwicklungsmaßnahme,

1.2 Erstellung und laufende Fortschreibung eines Planungs- und Durchführungsprogramms,

1.3 Aufstellung und Überwachung von Zeit- und Maßnahmeplänen und deren Koordination mit der Finanzplanung,

1.4 Terminplanung und Kontrolle für die vom Entwicklungsträger zu betreuenden Einzelmaßnahmen sowie die von anderen Projektbeteiligten zu betreuenden Maßnahmen; Aufstellung und Überwachung von Termin- und Zahlungsplänen,

1.5 Koordination der städtebaulichen Planung mit der Infrastruktur- und Hochbauplanung,

1.6 Führen notwendiger Verhandlungen mit Behörden und Trägem öffentlicher Belange,

1.7 Stellungnahmen zu genehmigungspflichtigen Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgängen gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 1,144 BauGB.

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1.8 Fortlaufende Beratung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Nutzungsberechtigten der von der Entwicklungsmaßnahme betroffenen Grundstücke mit dem Ziel, ihre Bereitschaft zur Mitarbeit zu wecken und zu fördern.

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2. Zu den Controlling-Aufgaben der BauGrund gehören:

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n: tjL 2.1 die Synchronisierung des gesamten Vertragswesens,

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2.2 die Kontrolle der Einhaltung von Zeit- und Maßnahmeplänen,

2.3 die Kosten- und Finanzierungskontrolle.

§9

Allgemeine Vertragsgrundsatze

1. Die BauGrund wird die ihr übertragenen Aufgaben als Treuhänder der Stadt erfüllen. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Stadt. Die BauGrund führt folgenden, das Treuhandverhältnis kennzeichnenden Zusatz "Entwicklungsträger der Stadt Montabaur".

2. Die BauGrund führt die ihr übertragenen Aufgaben selbständig durch. Sie hat die Weisungen der Stadt zu beachten. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, daß die Entwicklungsmaßnahme nur bei vertrauensvoller Zusammenarbeit zügig vorbereitet und durchgeführt werden kann. Die Stadt wird ihr Weisungsrecht in diesem Sinne ausüben.

3 BauGrund übernimmt die Gewähr für die zügige wirtschaftliche und einwandfreie Erbringung der ihr übertragenen Leistungen.

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