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BauGrund
04.01.95
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Soweit die BauGrund Grundstücke im Entwicklungsbereich weisungsgemäß nicht erwirbt, wird sie mit den Eigentümern über die Ablösung der Ausgleichsbeträge verhandeln, ggfs, geeignete Vereinbarungen entwerfen (unter Umständen in Verbindung mit Abwendungsvereinbarungen) und die Vertragsabwicklung überwachen. Soweit eine Ablösung nicht erfolgte, erhebt die Stadt Ausgleichsbeträge (ggfs, auch Vorauszahlungen auf Ausgleichsbeträge).
Werden Grundstücke, die außerhalb des Entwicklungsbereichs liegen und von der BauGrund weisungsgemäß nicht erworben werden sollen, erschlossen, wird die BauGrund mit den Fremdanliegem wegen des Abschlusses von Ablösungsvereinbarungen verhandeln, ggfs, geeignete Verträge vorbereiten und die Vertragsabwicklung überwachen. Soweit Ablösungsverträge nicht zustande kommen, erfolgt eine formelle Veranlagung durch die Stadt.
Die endgültige Finanzierung für die gesamte Maßnahme soll möglichst aus den Fördermitteln, aus den Verkaufspreisen für die Baugnmdstücke, aus den Ablösungsbeträgen, aus den Ausgleichsbeträgen sowie aus etwaigen Erschließungs- und Anschlußbeiträgen erfolgen. Die genannten Mittel sind auf das Treuhandkonto zu zahlen.
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§7
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
1. Die Stadt und die BauGrund stimmen die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit untereinander ab.
2. Bei Bedarf und nach Abstimmung mit der Stadt erbringt die BauGrund folgende Leistungen:
2.1 Erstellung von Informationsmaterial, Entwicklungsbroschüren und Bürgerbriefen,
2.2 Sachstandsberichte und Zwischenbilanzen,
2.3 Erstellung von Presseinformationen,
2.4 Aufarbeitung von Informationen für die politischen Gremien und Ausschüsse,
2.5 Dokumentationen für Veranstaltungen,
2.6 Informationsbüro mit Sprechzeiten und Einzelberatungen.
§8
Steuerung der Gesamtmaßnahme, Controlling
Der BauGrund obliegt die Steuerung und Gesamtkoordinierung der städtebaulichen j Entwicklungsmaßnahme. Hierzu gehören im wesentlichen folgende Aufgaben:
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