Akte 
Siitzung 09. Februar 1995
Entstehung
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BauGrund

04.01.95

Löschung von nicht übernommenen Belastungen, Eintragung von dinglichen Rechten,

Vergabe erforderlicher Grundstücksvermessungsieistungen.

2.11 Unterstützung der Stadt bei der Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte, Verhandlung mit Käufern über die Abwendung des Vorkaufsrechts, Ausarbeitung von Abwendungsvereinbarungen, Mitwirkung bei der Durchführung von Enteignungsverfahren

2.12 Erarbeitung eines Grundstücksneuordnungs- und Eigentumsplanes

Soweit notwendig, übernimmt die BauGrund die Vorbereitung und Durchführung weiterer

Ordnungsmaßnahmen, wie

3.1 Erarbeitung und Aufstellung des Sozialplanes bzw. von sozialen Grundsätzen in Abstimmung mit der Stadt,

3.2 Umsetzung von Bewohnern und Betrieben,

3.3 Beschaffung von Ersatzflächen,

3.4 Umsiedlung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 189 BauGB,

3.5 rechtliche und tatsächliche Freimachung der im Entwicklungsbereich gelegenen Grundstücke für die Neuordnung.

In geeigneten Fällen schließt die BauGrund nach Zustimmung der Stadt

Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen mit Eigentümern (§§ 169 Abs. 1 Nr. 2, 147 Abs. 2

BauGB) ab.

Soweit dies für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erforderlich ist, begründet

BauGrund treuhänderisch Rechte an Grundstücken Dritter.

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Die Stadt wird ihre im Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücke, soweit sie für die Entwicklung benötigt werden, dem Treuhandvermögen zur Verfügung stellen. Sie wird diese Grundstücke hierzu an den Entwicklungsträger übertragen.

Die BauGrund wird den Grundbesitz auf der Grundlage des mit der Stadt abzustimmenden Grundstücksneuordnungs- und Eigentumsplanes neu parzellieren und die hierfür erforderlichen Vermessungsleistungen vergeben.

Die BauGrund wird bis zur Weiterveräußerung in Abstimmung mit der Stadt alle Maßnahmen treffen, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des erworbenen Grundbesitzes erforderlich sind.

Die BauGrund führt ein Verzeichnis, aus dem sich der jeweilige Bestand des Treuhandeigentums, nach Flur- und Parzellenbezeichnung geordnet, sowie der

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g vom 1995 . XI