Akte 
Siitzung 09. Februar 1995
Entstehung
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§4

lg vom 1995 >. XI

1 .

Die Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem Erbbaugelände Geschäfts­gebäude zu errichten mit einem Kostenvolumen von ca. 10,7 Mio. DM zuzüglich Mehr­wertsteuer einschließlich aller in diesem Vertrag genannten Nebenkosten.

Planung, Ausschreibung und Durchführung der zu errichtenden Gebäude und der Anlagen (Business-Park Montabaur, Elgendorfer Straße ) sind nach den Vorgaben der Grund­stückseigentümer auszuführen.

2 .

Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die zu errichtenden Gebäulichkeiten nebst allen dazugehörigen Anlagen zum vollen Wert (Neuwert) gegen Feuerschäden sowie gegen Wasser- und Sturmschäden zu versichern, für die Dauer des Erbbaurechts versichert zu halten und den Grundstückseigentümern auf deren Verlangen das Bestehen der Versicherungen nachzuweisen.

Die Erbbauberechtigte ist weiter verpflichtet, auf ihre Kosten die Grundstückseigentümer durch eine ausreichende Haftpflichtversicherung von allen Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erbbaugrundstück freizustellen, die von Dritten gegen den Grundstückseigentümer geltend gemacht werden können.

§5

vom

995

XI J

3 vom 1995 . XI

1 .

Gefahr, Nutzungen und Lasten (öffentlich-rechtliche Steuern, Abgaben, Müllabfuhr,

Kanalbenutzung usw.) gehen mit dem Zeitpunkt der Herausgabe des Grundstücks auf die Erbbauberechtigte über.

vom

« 995

XI

Hinsichtlich der Erschließungsbeiträge nach dem BBauG und den Ausbaubeiträgen nach KAG vereinbaren die Vertragsteile, daß diese vom Grundstückseigentümer zu tragen sind.

vom

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XI

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XI

I vom 995

XI

g vom 1995 . XI