Akte 
Siitzung 09. Februar 1995
Entstehung
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Das Plangebiet wird begrenzt

- im Norden: durch die Straße "In der Hehl",

- im Osten: durch die Mittelaustraße,

- im Süden: durch die Wegeparzellen 98 und 99,

- im Westen: durch einen Teil der Wegeparzelle 88.

1.2 Antrag an die Verbandsgemeinde Montabaur zur Aufnahme in den Flächennutzungsplan:

Die Verbandsgemeinde wird gebeten, den südlichen Teil des Plangebietes in die Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur aufzunehmen.

1.3 Vergabe des Planungsauftrages:

a) Das Büro Dr. Manns, Wirges, erhält den Auftrag, die Planungsarbeiten für den Bebauungsplan für ein Gesamthonorar von 15.947,13 DM zu übernehmen.

b) Das Büro Brüll, Montabaur, erhält den Auftrag, den landespflegerischen Planungsbeitrag für das zukünftige Wohnbaugebiet "Im Hehl" zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (bei 2 Enthaltungen)

e) Aufstellung des Bebauungsplanes "Poststraße" in Montabaur-Horressen (Drucksache-Nr. 32/1995*)

Der Vorsitzende bezieht sich auf die Vorstellung des Planentwurfes in der letzten Ausschußsitzung. Er erläutert, nach einem weiteren Gespräch mit der Landschaftsplanerin habe sich ergeben, daß Bodenprobleme vorlägen. Es sei daher noch eine Bodenuntersuchung zu veranlassen. Vor dem Hintergrund sei Ziff. 2 des Beschlußvorschlages - der Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung - nicht notwendig. Außerdem könne nach dem derzeitigen Stand die öffentliche Auslegung noch nicht mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verbunden werden. Ziel der Verwaltung sei es vor dem Hintergrund, nach der Bodenuntersuchung ein Auslegungsverfahren anzustreben.

Erster Stadtbeigeordneter Dr. Hütte (CDU) fordert namens seiner Fraktion, daß der Bebauungsplan eine optimale Einbindung in die Umgebungsbebauung sicherstellen müsse, damit die dörfliche Struktur erhalten bleibe. Außerdem müßten für alle KFZ entsprechend der Stellplatzverordnung Tiefgaragenplätze vorgesehen werden. Zur Höhe der Bebauung führt Dr. Hütte aus, daß die Geschossigkeit der ersten und zweiten Baureihe wie im Planentwurf vorgesehen in Ordnung sei. In der dritten Reihe solle jedoch nur eine Bauweise von zwei Vollgeschossen zuzügl. einem ausgebauten Dachgeschoß zugelassen werden. Die First- und Traufhöhen wären dann entsprechend festzulegen. Außerdem müsse in dem Bereich ein Kinderspielplatz eingeplant werden.

Ratsmitglied Bächer (SPD) entgegnet, die Höhe einer dreigeschossigen Bauweise in der dritten Baureihe sei nicht störend, zumal auch in der Nähe Neubauten in gleicher Geschossigkeit stünden. Außerdem besitze Horressen, wenn man die aktuelle Bebauung betrachte, keinen dörflichen Charakter mehr.

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