Die Bedenken und Anregungen von Frau Inge Braun, Ludwigsburg (Anlage-Nr. 7 zur
Niederschrift) werden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung nicht
berücksichtigt.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmt der durch Beschluß vom 08.09.1994 eingeleiteten vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" mit folgendem Inhalt zu:
1. Die überbaubare Grundstücksfläche im nördlichen Teil des Grundstückes Flur 37, Flurstück 21/1, Schillerstraße 21, wird erweitert.
2. Von den das Grundstück begrenzenden Straßen, d. h., Schiller- und Brackleystraße, ist ein Abstand von mind. 5 m einzuhalten.
3. Der in der Planskizze näher bezeichnete Teil des Grundstückes ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.
4. Die Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche im seitlichen Abstandsbereich zu den Nachbargrundstücken, jedoch nicht zu den Straßen hin, ist zulässig.
5. Die beigefügte Planskizze (Anlage-Nr. 8 zur Niederschrift) wird Bestandteil der Änderungssatzung.
3. Satzungsbeschluß gemäß §§10 BauGB, 24 GemO
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" als Satzung.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
d) Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Hehl", Montabaur-Bladernheim (Drucksache-Nr. 14/1995*)
Der Vorsitzende stellt den Beschlußvorschlag in der Fassung, wie er in den Fachausschüssen vorberaten wurde, vor.
Die Ratsmitglieder Lorenz (BfM), Hebgen (CDU) und Bächer (SPD) betonen, daß Maßnahmen gegen Spekulationen und Investortätigkeiten im Vorfeld bereits ergriffen werden müßten. Der Bebauungsplan werde für die Anlieger vorort erstellt. Außerdem sollten die Ortsansässigen die Möglichkeit erhalten, ihre Vorstellungen in die Planung einzubringen.
Beschluß:
Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 BauGB:
1.1 Für den im beigefügten Planentwurf (Anlage-Nr. 9 zur Niederschrift) dargestellten Bereich in Montabaur-Bladernheim wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Im Hehl".
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