b) Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen" - Schützenverein (Drucksache-Nr. 11/1995*)
Beschluß:
1 . Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird wie folgt geändert:
1.1 Das Flurstück 87/4, Flur 45, Im Schützengrund 1, wird als Fläche für eine Sportanlage "Schießanlage" ausgewiesen und durch ein entsprechendes Symbol nach der Planzeichenverordnung gekennzeichnet.
1.2 Die überbaubare Fläche wird - wie aus der als Anlage-Nr. 5 zur Niederschrift beigefügten Planskizze ersichtlich - eingeschränkt und die bisher festgelegten Baugrenzen entsprechend geändert.
Die Planskizze wird Bestandteil der Änderungssatzung.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes einschl. Begründung und Planskizze in der Form zu, wie sie in der Vorlage dargestellt ist.
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 Abs. 2 i. V. mit 3 Abs. 2 BauGB:
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschl. Begründung und Planskizze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
lg vom .1995 ». XI
II
I vom .995 XI
vom
)95
XI
c) Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für das Grundstück Schillerstraße 21 -Görg (Drucksache-Nr. 12/1995*)
Ratsmitglied Lorenz (BfM) spricht sich gegen das Bauvorhaben Görg aus. ! vom
95
Beschluß: XI
995
1. Beratung und Beschlußfassung über die eingegangenen Bedenken und _xi
Anregungen im Rahmen der Anhörung der betroffenen Grundstücksnachbarn vom
gemäß § 13 Abs. 1 BauGB. [995
XI

