22
Ratsmitglied Lorenz (BfM) gibt vor der Beschlußfassung folgende Erklärung zu Protokoll:
m
*
#
*
Die Fraktion "Bürger für Montabaur" begrüßt die positive Entwicklung der Firma 1 + 1. Sie stimmt jedoch gegen die mit Drucksache-Nr. 10/1995 vorgestellte Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen", weil hier die Zu- bzw. Ausfahrt der Tiefgarage zur Ruhrstraße geführt wird. Die BfM fordert eine direkte Anbindung der Tiefgarage an die K 150.
Beschluß:
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan "Lindchen" wird wie folgt geändert:
1.1 Auch für den südlichen Teil des Plangebietes wird die Zahl der Vollgeschosse auf max. 3 (bisher 2) festgeschrieben.
1.2 Für die an diesem Standort vorgesehenen drei Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 11,00 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeitige Geländeoberfläche.
1.3 Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.
1.4 Für das gesamte Plangebiet wird ein Grünordnungsplan erstellt.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauunsplanes (einschl. Begründung) in der Form zu, wie sie in dieser Beschlußvoriage dargestellt ist und sich aus der beigefügten Planskizze (Anlage-Nr. 4 zur Niederschrift) ergibt.
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 Abs. 2 i. V. mit 3 Abs. 2 BauGB:
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschl. Begründung und Planskizze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
lg vom 1995 >. XI
vom
»95
XI
! vom 995 XI
vom
J95
XI
vom
95
XI
.995
XI

