Akte 
Sitzung 10. Dezember 1992
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2 .

Die Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis verleihen und alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

3.

Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt durch die Gesellschafter­versammlung.

§ 8

Jahresabschluß und Gewinnverwendung

1 .

Der Jahresabschluß (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung mit Anhang und Lagebericht) ist nach den gesetzlichen Vorschrif­ten von den Geschäftsführern aufzustellen.