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Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, ihre Stammeinlage sofort bar einzuzahlen.
§ 4
Geschäftsjahr
I)
1 .
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Alle Geschäfte gelten mit Wirkung ab ol. 11.1992 als für Rechnung der Gesellschaft abgeschlossen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5
Kündigung
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1.
Die Gesellschaft kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
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