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§ 2
Gegenstand des Unternehmens
1 .
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Stadtentwicklung, insbesondere der gewerblichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt Montabaur, nämlich die Planung, Erschließung und Bebauung gewerblicher Grundstücke, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Verwaltung städtischen Vermögens auf Grundstücken der Stadt Montabaur oder auf Grundstücken Dritter.
2 .
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen.
3.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, bei Bedarf zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks nach Ziff. 1 auch Zuwendungen der Stadt Montabaur oder Dritter zu verwenden.
§3 '
Stammkapital und Stammeinlaaen
1.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM loo.ooo,- (i.W. Deutsche Mark einhunderttausend).
2 .
Das Stammkapital wird von der Stadt Montabaur als alleiniger Gesellschafterin als Stammeinlage alleine übernommen.

