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2 .
Der Vermieterin steht ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zu bis zum 30.04.1993, ohne daß es dazu einer Begründung bedarf. Der Rücktritt ist innerhalb einer Frist von drei Tagen nach dem vorstehend genannten Termin von der Vermieterin gegenüber der Mieterin schriftlich zu erklären.
Im Falle des Rücktritts trägt die Mieterin die Kosten dieses Vertrages.
3.
Die Mieterin stellt die Vermieterin von allen Schadensersatzansprüchen frei, die aus etwa verspäteter Herstellung und Übergabe sowie etwaiger mangelhafter Herstellung der Mietsache hergeleitet werden können.
Die Vermieterin verpflichtet sich ihrerseits, die ihr in diesem Zusammenhang gegen Dritte zustehenden Ansprüche an die Mieterin abzutreten, der Mieterin zur Verfolgung dieser Ansprüche erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übergeben und die Mieterin, soweit ihr das möglich ist, bei der Geltendmachung derartiger Ansprüche gegen Dritte zu unterstützen.
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