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§ 4
1 .
Die Miete ist - zuzüglich Mehrwertsteuer - monatlich im voraus, spätestens am 5. Werktag eines Monats spesenfrei an die Vermieterin zu zahlen und zwar auf das Konto Nr. bei der
2 .
Alle Nebenkosten sind auf Nachweis unverzüglich zu zahlen.
Die Mieterin trägt alle für das Mietobjekt anfallenden laufenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, insbesondere Versicherungsprämien, Grundsteuern, Kosten für Strom Gas und Heizung und Wasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr usw.
§ 5
1 .
Ändert sich die Rechtsform des Unternehmens der Mieterin, treten sonstige Änderungen im Handelsregister, bei der Gewerbeerlaubnis oder bei anderen, für das Mietverhältnis wichtigen Zusammenhänge ein, hat die Mieterin dies der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

