Akte 
Sitzung 10. Dezember 1992
Einzelbild herunterladen

Die Erschienenen sind sich über die Bestellung des Erbbaurechts einig.

Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen hiermit:

a)

ln das Grundbuch von Horressen Blatt 728 zu Lasten des in § 1 bezeichneten Grundstücks das Erbbaurecht mit dem Inhalt dieses Vertrages, soweit eintra­gungsfähig, einzutragen,

b)

in das neu anzuiegende Erbbaugrundbuch nach Eintragung des Erbbaurechts

als Reallast den Erbbauzins in Höhe von jährlich DM 20.000,-- (i.W. Deutsche Mark zwanzigtausend)

zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen.

§ 13

Die Vertragsparteien bevollmächtigen hiermit

a) Herrn Bürovorsteher Willi Lotz

b) Frau Büroangestellte Ulrike Fasel geb. Senko

c) Frau Büroangestellte Petra Enders

alle dienstansässig: Gerichtsstr. 4, 543o Montabaur a)

alle zur vertragsgemäßen Durchführung notwendigen oder zweck­mäßigen Erklärungen -insbesondere beim Grundbuchamt- sowie etwa zur vertragsgemäßen Durchführung notwendige Änderungen und Ergänzungen dieses Erbbaurechtsvertrages abzugeben, und zwar unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.