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§ 4
1 .
Die Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf dem Erbbaugelände Geschäftsgebäude zu errichten mit einem Kostenvolumen von ca. 8,5 Mio. DM zuzüglich Mehrwertsteuer einschließlich aller in diesem Vertrag genannten Nebenkosten.
Planung, Ausschreibung und Durchführung der zu errichtenden Gebäude und der Anlagen (Gewerbepark Montabaur, Elgendorfer Straße) sind im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern auszuführen.
2 .
Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die zu errichtenden Gebäulichkeiten nebst allen dazugehörigen Anlagen zum vollen Wert (Neuwert) gegen Feuerschäden sowie gegen Wasser- und Sturmschäden zu versichern, für die Dauer des Erbbaurechts versichert zu halten und den Grundstückseigentümern auf deren Verlangen das Bestehen der Versicherung nachzuweisen.
Die Erbbauberechtigte ist weiter verpflichtet, auf ihre Kosten die Grundstückseigentümer durch eine ausreichende Haftpflichtversicherung von allen Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erbbaugrundstück freizustellen, die von Dritten gegen den Grundstückseigentümer geltend gemacht werden können.
§ 5
1 .
Gefahr, Nutzungen und Lasten (öffentlich-rechtliche, Steuern, Abgaben, Müllabfuhr, Kanalbenutzung usw.) gehen mit dem Zeitpunkt der Herausgabe des Grundstücks auf die Erbbauberechtigte über.

