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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR Pu „ kt II/8:
Im Namen der Stadt Montabaur
Beschlußvorlage
_nicht-
X öffentlich öffentlich
Abt./Az.: Datum
III/l Gö/No 27.11.1992
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvarmark)
^ Beratungsfolge
Sitcungstermin
Stadtrat
10.12.1992
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche) der Stadt Montabaur;
hier: Zustimnungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO
Anlage Nr. 7 zur Niederschrift
Beschluflvorachlag
1. ZustinmungsbeSchluß:
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" für das Flurstück 2101/8 (Teilfläche) einschließlich Begründung zu.
a) Die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. 3 (bisher 2) festgelegt.
b) Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 12 m festgesetzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.
Der Geltungsbereich der Bebebauungsplanänderung ist aus der als Anlage beigefügten Planskizze (Kopie) ersichtlich.
2. Satzungsbeschluß:
Der Stadtrat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.
Beratungsergebnis
Gremium 1 p / / Sitsung am
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Mit
_Stimmen-
| mehrheit
Ja
Nein
Enthaltung
Laut
Beschluß- X Vorschlag
Ab
weichender
_ Beschluß
| (Rückseite)
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