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Punkt 9: Erbbaurechtsvertrag / Mietvertrag zwischen der Stadtentwicklung
Montabaur GmbH und der Grundstückseigentümergemeinschaft Abresch u. a. / Fa. 1+1 EOV-Marketing GmbH (Anlage)
- Anlage Nr. 8 zur Niederschrift -
Der Vorsitzende berichtet über die Ergebnisse der bisherigen nichtöffentlichen Vorberatungen. Er hebt hervor, daß die gewerbliche Entwicklung zur Stärkung des Mittel Zentrums Montabaur eine wichtige städtische Aufgabe sei.
In diesem Rahmen sei es einhergehend mit den Zielen der Regional- und Landesplanung möglich, Fördermittel aus Sonderprogrammen zu erhalten. Um die Förderungsmöglichkeit zur Ansiedlung eines Gewerbeparkes in der Elgendorfer Straße ausschöpfen zu können sowie angesichts der Planungen zum Schnellbahnbau sei es notwendig gewesen, flexibel zu reagieren. Vor diesem Hintergrund habe die Stadt Montabaur eine GmbH zur Förderung der Stadtentwicklung gegründet. Die Aufgabenstellung umfasse insbesondere die Planung, Erschließung und Bebauung gewerblicher Grundstücke, den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung städtischen Vermögens auf Grundstücken der Stadt Montabaur oder auf Grundstücken Dritter. Die Geschäftsführung obliege dem Bürgermeister selbst sowie dem Ersten Beigeordneten Dr. Hütte im Rahmen ihres dienstlichen Auftrages - ohne zusätzliche Vergütung.
Der Vorsitzende erläutert das Konzept zur Errichtung des Gewerbeparkes Montabaur. Hiernach gewähre das Land Rheinland-Pfalz für die Erweiterung der Firma 1+1 EDV-Marketing GmbH ein zinsloses Darlehen für die Dauer von 5 Jahren als Aufbauhilfe. Die Abwicklung der Landesförderung könne jedoch nicht über den Stadtetat, sondern nur über eine Trägergesellschaft erfolgen. Daher sei die "Stadtentwicklung Montabaur GmbH" gegründet worden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung des Bürogebäudes mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von ca. 8,5 Mio. DM würden in einem Erbbaurechtsvertrag geregelt. Das Gebäude solle bis Ende 1994 bezugsfertig und auch zur Ansiedlung neuer Firmen vorgesehen sein. Es werde nach 5 Jahren von der Firma 1+1 EDV-Marketing GmbH übernommen. Bis dahin werde die Nutzung der Räumlichkeiten durch einen Mietvertrag geregelt, der einen kostendeckenden Mietpreis vorsehe. Herstellungsaufwand und Miete würden durch eine Bankbürgschaft abgesichert, so daß die Stadt Montabaur bei Durchführung des Projektes kein finanzielles Risiko treffe.
Insgesamt wertet der Vorsitzende die Ansiedlung des Gewerbeparkes als eine wichtige Maßnahme in der gewerblichen Entwicklung der Stadt Montabaur.
Er stellt die vorbereiteten Vertragsentwürfe, die Grundlage für die Beantragung von Landesfördermitteln seien, zur Abstimmung.
Beschluß: Der Stadtrat stimmt dem Abschluß des vorgelegten Erbbaurechtsvertrages und Mietvertrages zwischen der Stadtentwicklung Montabaur GmbH und der Grundstückseigentümergemeinschaft Abresch u. a. / Fa. 1+1 EDV-Marketing GmbH zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Punkt 10: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß der Sitzungskalender 1993 vorliege. Er weist darauf hin, daß verstärkt an Donnerstagen Sitzungen vorgesehen seien, da durch diese Terminierung weniger Überstunden bei den beteiligten Mitarbeitern anfallen.

