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MONTABAUR — nia A1//:
Beschlußvorlage
Im Namen der Stadt Montabaur
Abt. /Az. Oatum
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OruckMCft« Nr. (ggf. Nactitr*gv«m«rt)
285/1992
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Bau-, Haupt- und Finanzausschu
12.11.1992
Stadtrat
10.12.1992
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Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" für das Flurstück Nr. 50 an der Haidstraße
- Zustinmungs- und Satzungsbschluß - Anlage Nr. 6 zur Niederschrift -
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Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße
Die Festsetzung einer Wohnbebauung wird aufgehoben - für das Grundstück wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt"
einschließlich Begründung zu.
Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB,
24 GemO.
(Anmerkung; Bedenken/Anregungen innerhalb der öffentlichen Auslegung wurden nicht vorgebracht.)
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