Akte 
Sitzung 10. Dezember 1992
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Beschlußvorlage

Im Namen der Stadt Montabaur

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Bau-, Haupt- und Finanzausschu

12.11.1992

Stadtrat

10.12.1992

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Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" für das Flurstück Nr. 50 an der Haidstraße

- Zustinmungs- und Satzungsbschluß - Anlage Nr. 6 zur Niederschrift -

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Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" für das Flurstück Nr. 50 an der Waldstraße

Die Festsetzung einer Wohnbebauung wird aufgehoben - für das Grundstück wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt"

einschließlich Begründung zu.

Der Rat beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 BauGB,

24 GemO.

(Anmerkung; Bedenken/Anregungen innerhalb der öffentlichen Auslegung wurden nicht vorgebracht.)

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