Akte 
Sitzung 10. Dezember 1992
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b) Erstellung eines Entwicklungskonzeptes (Drucksache-Nr. 284/1992*)

- Anlage Nr. 4 zur Niederschrift -

Beschluß: Die Verwaltung wird beauftragt, von geeigneten Planungsbüros Hono­rarangebote für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für das Untersu­chungsgebiet mit der Umgrenzung BAB A 3 / Eschelbacher Straße / Alleestraße / Tonnerrestraße einzuholen.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

Punkt 6: Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeid" für das Flurstück Nr.

16/2 (Am Himmfelfeld 36 - 40) - Drucksache Nr. 282/1992*

- Anlage Nr. 5 zur Niederschrift -

Ratsmitglied Bacher (SPD) gibt zu diesem Punkt bekannt, daß die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung einen Antrag zur Verfahrensänderung vorlegen werde. Hiernach solle vorgesehen werden, den Kindergarten an einem zentraleren Stand­ort im Himmelfeld zu planen und die Bauweise in eine wesentlich kostengünstigere Version umzuändern. Bächer schlägt daher vor, die von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanänderung vorerst nicht zu beschließen.

Der Vorsitzende führt aus, daß der Beschluß zur Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" für die Konkretisierung der Kindergartenplanung keine Vorbindung bedeute; es handele sich hier lediglich um die Einleitung des Verfahrens, welche den baldigen Baubeginn des Kindergartens sicherstellen solle.

Beschluß:

1. Änderungsbeschluß gern. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:

Der Bebauungsplan "Himmelfeld wird für das Flurstück Nr. 16/2 wie folgt ge­ändert:

a) Für das Grundstück wird die Festsetzung als "Grünfläche" aufgehoben. Für die Errichtung eines Kindergartens wird für das Grundstück eine Gemein­bedarfsfläche festgesetzt.

b) Für den zu überbauenden Grundstücksteil wird das Maß der baulichen Nut­zung und die Bauweise gemäß beigefügtem Plan festgelegt.

c) Für den nordwestlichen Grundstücksteil verbleibt es bei der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche.

2. Zustimmunqsbeschluß:

Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der vorgelegten Form zu.

3. Durchführung der vorqezoqenen Bürqerbetei1iqunq:

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird mit Rücksicht auf die Bedeutung des Vorhabens in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

4. Einleitung des Betei 1iqunqsverfahrens der Träger öffentlicher Belange:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffent­licher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.