Akte 
Sitzung 29. Oktober 1992
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Hinzu kommt, daß nur bei der Trasse "Montabaur-Süd" ein verkehrsgünstig anbindbarer Haltepunkt für die Region Mittelrhein-Westerwald möglich ist. Der Haltepunkt an diesem Standort ist für die weitere Entwicklung dieser Region von entscheidender Bedeutung, wobei der Nahbereich des Haltepunktes noch einer abzustimmenden Entwicklungs-, Straßen- und Bauleitplanung sowie einer umwelt­verträglichen Einbindung bedarf. Die Stadt Montabaur unterstützt daher nach­haltig die u. a. auch von der Landesregierung Rheinland-Pfalz erhobene Forde­rung, an diesem Standort einen Haltepunkt vorzusehen, der zur direkten Erschließung / Verbindung eines Raumes von weit mehr als 600.000 Einwohnern als eine zwingende und unverzichtbare Vorgabe für das weitere Planverfahren anzusehen ist. Nur so lassen sich die von der Deutschen Bundesbahn in Aussicht gestellten Standortvorteile des Landes Rheinland-Pfalz im europäischen Schienennetz für das Land Rheinland-Pfalz und insbesondere für die gesamte Region des Oberzentrums Koblenz sichern. Es muß daher schon im unverzichtbaren Interesse des Landes Rheinland-Pfalz liegen, das Oberzentrum Koblenz mit der Region Mittelrhein-We.sterwald an diese Neubaustrecke mit einem Haltepunkt anzubinden, weil der künftige Schienenpersonenfernverkehr fast ausschließlich über diese NBS zwischen Köln und Frankfurt geführt wird.

Auch die ergänzten Planunterlagen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit bekräftigen die Forderung von Stadt und Verbandsgemeinde, daß

- die Trasse "Montabaur-Nord" nicht hinnehmbar ist und

- die Tra3.se "Montabaur-Süd" zwar mit Eingriffen in das Landschaftsbild verbunden ist. diese aber im Sinne einer umweltverträglichen Streckenführung begrenzbar und ausgleichbar sind.

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Die Stadt^ Montabaur wird sich an den weiteren Planverfahren für den Nahbereich des Haltepunktes */ N8S-Bahnhof3 konstruktiv beteiligen.

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Ablagerung von Uberschußmassen

2.1

Die Planunterlagen sehen im Bereich des geplanten BahnhofStandortes Montabaur (bei Trasse "Montabaur-Süd") eine Ablagerung von Überschußmassen mit einer Kapazität von ca. 600.000 m 3 vor. Das bedeutet, daß die Bundesbahn nach wie vor von einer Dammaufschüttung bis zu einer Höhe von 14 m ausgeht. Die Forde­rung von Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur auf eine Veränderung der Gradiente und eine damit einhergehende deutliche Reduzierung der Dammaufschüt­tung bleibt aufrecht erhalten. Hier ist es zwingend geboten, daß eine koQkrete "Bereichsplanung" vorgelegt wird.

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( Dr./Pos3el-Dölken ) Bürgermeister