yER8ANDSGEMEINDEVERWALTUNG NONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
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Ergänzungsblatt Nr. t
Datum
7-1 m 1997 .
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
264/1992
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2.2 Die Stadt Montabaur unterstützt die Forderung der Verbandsgemeinde, wonach der j
Bundesbahn aufgegeben werden muß. so wenig wie möglich Überschußmassen auf der | j Straße zu transportieren. Nicht hingenommen werden kann z. B. der Transportweg !
| zum stillgeLegten Steinbruch Stahlhofen. Dieser Transportweg führt durch die j
i Ortslage Heilberscheid ins Naherholungsgebiet Gelbachtal. dann durch die dicht j
' bebaute Ortslage Ettersdorf und auf schmalen einer gefährlichen Steigungs- / i
Gefällstrecke zur vorgeschlagenen Deponie. j
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j2.-3 Die Stadt Montabaur spricht sich auch dafür aus, daß zusammen mit Verbände- [
gemeinde und Autobahnamt / Straßenbaubehörden ein Konzept entwickelt wird, wo I
zur Abschirmung der von den Fernstraßen ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen Schutzwälle angelegt werden können.
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110-kV-Bahnstromleitung |
Die Forderung der Stadt Montabaur auf Bündelung der Bahnstromleitung mit
vorhandenen Stromleitungen oder Planungen der RWE-Fernleitungen^wurde n nur _
unzureichend berücksichtigt. Die Bundesbahn bestätigt selbst, daß von den künstlichen Bauwerken (Masten) der Landschaftscharakter erheblich und nachhaltig auf Dauer beeinträchtigt wird, so daß bei der Bahnstromleitung eine besondere Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild zwingend geboten ist.
Hier ist insbesondere die Bahnstromleitung vom Unterwerk Montabaur in Richtung Heiligenroth zu nennen, die mit einem erheblichen und vermeidbaren Eingriff in das Landschaftsbild verbunden ist. der iedoch unbedingt vermieden werden muß, zumal eine umweitvertragliehe und land3chaft3chonende Trassenführung als Alternative möglich ist.
4. Im übrigen bleibt die Stellungnahme von Oktober 1991 aufrechterhalten.
Dabei legt die Stadt Montabaur besonderen Wert darauf, daß bei der verglei- i chenden Bewertung der Trassenvariante "Montabaur-Nord" und "Montabaur-Süd"
a) die erheblichen Zerschneidungen und Betriebsverlagerungsverluste der für die Stadt und ihre Finanz- und Leistungskraft wichtigen Industrie- und Gewerbebetriebe im Industriegebiet "Alter Galgen", unter Einbeziehung aller Folgeschäden, realistisch bewertet werden - und dadurch "wirtschaftliche | Vorteile" (so Bundesbahn) für die Trasse "Nord" überhaupt nicht mehr
I bestehen.
vom
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Fortsetzung I
Erganzungsblatt j
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