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jlUl Namen der Stadt Montabaur
Punkt *6:
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öffentlich | I öffentlich
, Abt./Az.: Oatum
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264/1992
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Stadtrat
29.10.1992
Stellungnahme zu den ergänzten raumordnerischen Unterlagen im Rahmen des raumordnerischen Verfahrens zur Bahn-Neubaustrecke (NBS) Köln - Rhein/Main (Rheinland-pfäl-' zischer Planungsabschnitt)
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Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den ergänzten raumordnerischen Unterlagen und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1. Grundsätzliches zur Trassenführung
Die Stadt Montabaur spricht sich nach wie vor mit allem Nachdruck gegen die Trasse "Montabaur-Nord" aus. Der Stadtrat hat in seinem Beschluß vom 01.10.91 eingehend dargelegt, daß die Trasse "Nord" unter keinen Umständen hinnehmbar sei.
So führt die Trasse "Nord" u. a. zu einer völligen Zerschneidung des Industriegebietes "Alter Galgen". Für die Stadt Montabaur als Mittelzentrum und gleichzeitig als einer im regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Wester- H wald mit der Schwerpunktfunktion "Gewerbe" ausgestatteten Gemeinde ist es für
| ^ die weitere Entscheidung von lebenswichtiger Bedeutung, daß in direkter
Anbindung an die Fernstraßen und die Autobahn Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen und erschlossen werden.
Die von der Stadt Montabaur in Ausweisung, Erschließung, Bebauung und Nutzung erreichte Aufbauleistung würde durch die Trasse "Nord" zunichte gemacht und strukturell und arbeitsmarktpolitisch wichtige Betriebe durchschnitten und zerstört werden. Dies hat nicht nur unabsehbare Auswirkungen für die betroffe nen Betriebe; die Stadt Montabaur in ihrer Leistungs- und Finanzkraft sowie ihrer Fortentwicklung auch auf arbeitsmarktpolitischem Gebiet würde in erheblichem Maße zurückgeworfen.
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vom
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Beratungsergebnis
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Mit
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Nein
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Ergänzung zu 2.3: Insbesondere wird gefordet, entlang der Autobahn in den Bereichen Elgendorf/Eschelbach und Aubach/Himmelfeld eine konkrete Planung eines Grüngürtels als Lärm- und Staubschutz vorzusehen.
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