Akte 
Sitzung 29. Oktober 1992
Einzelbild herunterladen

vprbanossocinoeyerhalttjng HOMTABAUR

Beschlußvorlage

P unkt 5: __ . nicht*

Im Namen der Stadt Montabaur IXI öffentlich | | öffentlich

| Abt./Az.: °**w"

III/l 610-13 H.Ju/No 06.10.1992

OruckMch« Nr. (ggf. Nacfttngvarmwfc)

256/1992

r, Bantvngjfolg«

Sitzungsttrrnin

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

13.10 .1992

Stadtrat

29.10.1992

8atraff

Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"

3«(cNu8voracN«9

1- Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:

Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird dergestalt geändert, daß die in Verlängerung der Graf-von-Zeppelin-Straße im Bereich des Flurstückes Nr. 5235 vorgesehene Stichstraße einschl. der Wendemöglichkeit entfällt.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf des Bebauungsplanes (einschl. Begründung) in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.

Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung:

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.

4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung:

Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Anderungsenturfes einschl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§4 Abs. 2 BrinGRi

Sitzung am

Laut

Beschluß*

Vorschlag

Enthaltung

Mit

Stimmen*

mehrheit

06. // /Wir

/(u -4