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Beschlußvorlage
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Im Namen der Stadt Montabaur IXI öffentlich | | öffentlich
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III/l 610-13 H.Ju/No 06.10.1992
OruckMch« Nr. (ggf. Nacfttngvarmwfc)
256/1992
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Sitzungsttrrnin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß
13.10 .1992
Stadtrat
29.10.1992
8atraff
Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"
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1- Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird dergestalt geändert, daß die in Verlängerung der Graf-von-Zeppelin-Straße im Bereich des Flurstückes Nr. 5235 vorgesehene Stichstraße einschl. der Wendemöglichkeit entfällt.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf des Bebauungsplanes (einschl. Begründung) in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.
Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung:
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Anderungsenturfes einschl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§4 Abs. 2 BrinGRi
Sitzung am
Laut
Beschluß*
Vorschlag
Enthaltung
Mit
Stimmen*
mehrheit
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