3 .
Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, ihre Stammeinlage sofort bar einzuzahlen.
§ 4
Geschäftsjahr
1 .
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Alle Geschäfte gelten mit Wirkung ab
als für Rechnung der Gesellschaft abgeschlossen.
2 .
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5
Dauer der Gesellschaft / Auflösung
1 .
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2 .
Die Gesellschaft kann durch Beschluß der Gesellschafterin aufgelöst werden. Bei Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Stadt Montabaur.

