Akte 
Sitzung 13. Oktober 1992
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3 .

Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, ihre Stammeinlage sofort bar einzuzahlen.

§ 4

Geschäftsjahr

1 .

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung in das Handelsregister.

Alle Geschäfte gelten mit Wirkung ab

als für Rechnung der Gesellschaft abgeschlossen.

2 .

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5

Dauer der Gesellschaft / Auflösung

1 .

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2 .

Die Gesellschaft kann durch Beschluß der Gesellschafterin aufgelöst werden. Bei Auflösung der Gesellschaft fällt das Vermögen der Gesell­schaft an die Stadt Montabaur.