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c) Mietvertrag
Der Stadtrat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:
Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Mietvertrag zu.
Die Zustimmung erfolgt unter folgenden Maßgaben:
- § 3 Ziffer 1 des Vertrages wird um den Posten des Erbbauzinses ergänzt.
- § 2 Ziffern 2 und 3 des Vertrages werden so umformuliert, daß zwischen diesen beiden Unterpunkten sprachlich eine Beziehung hergestellt wird.
- Es ist zu veranlassen, daß die Bedingungen des Bewilligungsbescheides Bestandteil des Mietvertrages werden.
Punkt II/2: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Diel (FWG) fragt nach dem Stand der Verkabelung der Firma SÜWEDA in Horressen. Der Vorsitzende führt aus, daß trotz Abmahnung hier nicht weiter gearbeitet werde. Es stelle sich daher die Frage, den Gestattungsvertrag evtl, zu kündigen. Die weitere Vorgehensweise in der Sache sei zur Zeit jedoch noch offen.
b) Ratsmitglied Benner (SPD) fragt nach dem Stand der Planung des Radweges zum "Himmel feid".
Der Vorsitzende führt aus, daß in der Sache noch ein abklärendes Gespräch mit dem Straßenbauamt Diez ausstehe. Eine weitere Bearbeitung der Angelegenheit könne erst danach erfolgen.
Montabaur, 06.11.1992
Bachmeier-Runge, Schriftführerin
Dr./ Possei-Döl k
Vorsitzender
Bächer, Ratsmitglied
Manns, Ratsmitglied
Schweizer, Ratsmitc 1/ied

