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Hontabaur
OLllHWUllOr
Xi Namen dar Stadt Hontabaur
Punkt II/10:
I Beschlußvorlage
1
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öffentlich
nicht-
| | öffentlich
Abt./Az. : 0*tum
VG-Werke, Pi./Fr. 22.07.1992
OruckMch« Nr. (ggf. N*chtr«gv«rm#HO
222/1992
B«ritungsfolg«
■ty Sitzungstarmin
Haupt- und Finanzausschuß
15.09.1992
Stadtrat
29.09.1992
I
fe
3«tr«ff
Kostenanteile für die Oberflachenentwasserung der öffentlichen Verkehrsanlagen hier: § 1 Abs. 1 und 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Hasserversorgungs- und Absasserbesei- «. tigungsanlagen sowie die Erstattung dar Kosten für die Oberflachenentwasse- rung von Gemeindestraßen und -wegen (1. Änderung) von 05.05.1988 - Anlage Nr.7
BttchluSvoracftltg
Der Ortsgemeinderat/Stadtrat beschließt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung - 2. Änderung - in der Form, wie dieser in der Sitzung des Rates am Cfä. 04. /fWZj Vorgelegen hat.
ig vom 1992 X
192
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Beratungsergebnis
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Sitzung am
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__ En- stimmig
Mit
Stimmen- XI mehrheit
Ja
Nein Enthaltung
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Laut
Beschluß- Xl Vorschlag
Ab
weichender
_Beschluß
(Rückseite)
Ergänzung:
fahrung zu konkret sin
Der Vorsitze! bringen, wie d.
ide wird beauftragt, bei den Verbandsgemeindewerken in Er-
hoch die Kosten für die Stadt zur Oberflächenentwässerung

