Akte 
Sitzung 29. September 1992
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(2) Oie Berechnung des laufenden Kostenanteils erfolgt nach den Bestim­mungen des Kommunalabgabengesetzes und der Koamunalabgabenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Der Kostenanteil je m 2 wird jährlich in der Haushaltssatzung der Ver- bandsgemeinde Montabaur festgesetzt.

§ 2

Die Vereinbarung tritt am 01.01.1991 in Kraft.

5430 Montabaur, _

Für die Verbandsgemeinde Montabaur Für die GtKtsgsmeitMie Stadt Montabaur

(S. )

(S. )

( Reusch )

I. Beigeo rdne t e r

C Bürgermeister )