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(2) Oie Berechnung des laufenden Kostenanteils erfolgt nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und der Koamunalabgabenverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Der Kostenanteil je m 2 wird jährlich in der Haushaltssatzung der Ver- bandsgemeinde Montabaur festgesetzt.
§ 2
Die Vereinbarung tritt am 01.01.1991 in Kraft.
5430 Montabaur, _
Für die Verbandsgemeinde Montabaur Für die GtKtsgsmeitMie Stadt Montabaur
(S. )
(S. )
( Reusch )
I. Beigeo rdne t e r
C Bürgermeister )

