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BADEWESEN ESS1
49 201 221310
Anlage Nr. 5 StiftA Stadt 03.06.1992
® 002
zu ürucksacne izu/
DEUTSCHE GESELLSCHAFT
Technischer Ausschuß
BUNDESFACHVERBAND
FÜR DAS BADEWESEN e.V.
FG Bäderbetrieb
ÖFFENTLICHE BÄDER E-V-
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Aufsicht in
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t.O Vorbemerkungen
Nach langjähriger Grundlagenarbeit und unter Beachtung der rum Zettpunkt dieser Ausgabe gehenden Gesetze. Verordnungen und Re*' getn legt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen ihre Empfeb*
, lung für die Aufsicht In Affentflchen Bädern von 1 Diese Grundsätze sollen de n Bedbctreibem als Orientieiungshilf e dienen. ln Inhalt und Aussage entsprechen die Empfehlungen der äuge*' meinen Erfahrung. Gleichartig sollen sie die In öffentliche« 83dem tätigen Mitarbeiter und die Badegäste vor erhöhter Gefährdung schützen.
Fachkräfte kn Sinne dieses Merkblattes sind Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen. 0<e Im Te*t verwendeten Bezeichnungen Schwknmeister.Schwknmeistergehiffe und Rettungsschwimmer gelten örmgemÄQ auch für Mitarbeiterinnen gleicher Qualifikation,
> Zß^ufslchtsgffjcht^
Um Ordnung,Sicherheit und Hygiene In ihren 8ädern zu erreichen, haben die Badbetreiber vor »dem ■ausreichendes' und qualifiziertes Per- • $onaf elnzusetzen. Eine VemachlässigungderAufslehtspflidHkanninv Schadensfallsowohl zivilrechtfidw als auch strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. •
3.0 Leitung des Bades (Betrtebsaufstcht)
3.1 Alle öffentlichen Schwimmbäder soften unter der Leitung einer Fachkraft (s. Ziffer* 7.1) stehen.
3.2 8ef kleineren Bädern (z.8. bei Hallenbädern unter 250 qm Wasserfläche oder.bdi Freibädern unter SOO qm Wasserfläche) kann die Betriebsaufsicht einer anderweitig tätigen Fachkraft — stundenweise oder in Amtshitfe—übertragen werden, wobei auch mehrere Gemein-
■ denlm Rahmen derkommunafen Zusammenarbeit eine Fachkraft ge- l^meinsam einset 2 Bn können/ ■
1 3.3 Jede.Bäderanfage ist vorder täglichen Inbetriebnahme auf ihre ft' Sicherheit und Funktionstüchtigkeil Wn tu überprüfen.
4.0 Aufsfcht lm Badebetrieb (Wasscraufsfcht) ■
4.1 Während des öffentlichen Badebetriebes soll mindestens eine Fachkraft anwesend sein.. v.’,• / . ,, ■
42 Oarüber hinatnr sotlte ei n ZwetlerMItarfaeiter kn Ba d anwesend sein, der mindestens Rettungsschwimmer «St und jederzeit Reifend efngreilen kann. Dieser Mitarbeiter kann mit ander enAufgaben (PCege - Wartung — Animation ■— Kasse — Reinigung usw.) beschäftigt werden, wenn er keine Wasserauisicht führt.
O Bei gröOeren Bädern mit höherem Besucheraufkommen und gesteigertem Arbeitsanfall sind wettere geeignete Aufslehtskräfte hin- zvzuziehen.dcrenAnzahtsichruichdcnBestimmungsfakiorenricMet'
(s. Zitier 50). .
Oie Zusätzlichen Aufsichtskräfte selten SchwimmetstergehiKen sein, müssen aber mindestens die Qualifikation eines Rettungsschwimmers
haben: ■ V:. •• v
4.4 ln kleineren Bädern, die unter der Betriebsaufsicht einer Fachkr alt Sieben IS. Ziftier 3_2>. ist für die Was$erauf3>chi ggf auch der Einsatz von Rettungsschwimmern (s 2U fer 7:2) vertretbar.
Badebetriebes
4 S Aufsichtsführcnde haben in der Regel ihren wechselnden Standort 1 - am Schwimmbecken. Sie haben jedoch auch den übrigen Badebelrieb mitzubcobachten. y'y
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere;, ,' Y, j
— die Rettung Ertrinkender, und deren'Wiedertielcbung ' \ ]■
— die Einleitung weiterer Maßnahmen (Erste Hilfe — Arzt —Transport'./
ins Krankenhaus) .• ■ ■■
."-‘•die Beobachtung der Badbesucher,
4.6 Bei Kurzzeltausfllfen (?. 8. Unfallhtlfe — Besuchereinweisung — technische Störungen oder Pausen) kann die Aufsicht vorübergehend auch von Hilfskräften oder anderen Personen ausgeübt werden, die die Aufsn±ttkmft erforderlichenfalls sofort verständigen können.
4.7 Die Durchführung von anderen Tätigkeiten (z. 8. Schwimmunterricht — Animation — Betreuung der Technik — Reinigungsarbeiteft) erfordert den Einsatz eines weiteren Mitarbeiters (s. Ziffer 4.2j_
4.8 Bei Nutzung eines Bades durch Schuten, Vereine oder Gruppen kann nach entsprechender Vereinbarung ein eigenverantwortlicher;' V Schwimmbetrieb durchgeführt werden.
4.9 Die Beaufsichtigung der übrigen Betriebsbereiche fcf nach Se*Y’
darf zu regein. ■ ;/.■ Y.v. ; -
5.0 Bestlmmungsfaktoren fCf denETnsetzvon weiterenAufsichts-
; krähen . .
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Die Anzahl derzusälzlich einzusetzendtcftAulsichlskräflefs. Ziffer.4.3) Ist vom Betriebsgeschehen und den örtlichen Bedingungen abhängig undkprm deshalb letztlich nurvom Bodbehefoer selbst festgefegt werden. Bei der Entscheidung sindfofgeride Besjtmmungsfakioreozube- rüCteichtigen; ■'■■■'■.'>■
i — Art und Größe des Bades ■; V; f j’ ' j ■; .. . > • ■ ; j > / ■; (;
— Angebote und AuiS>Ch(sbereiche'. , ,
— Überschaubarkeit des Bades und der Becken
— Frequentierung und TeHbenuteungr des Bades
— Belegung und Nutzung
— örtliche Betriebsbedingungen. ;
Diese örtlich bedingten Faktoten — die sich durch äußere Einwirkungen auch kurzfristig andern können—beeinflussen die Anzahl der weiteren Aufsichfstaäfle.
Ein Schema zur rechnerischen Bestimmung des Personatemsatzes in: öffentlichen Bädern kann nicht vorgegeben werden. Jedes Bad und jede örtliche Situation sind gesondert zu bewerten. . . ..;
5.0 Sonstige Hinweise för den Peraonaletasatt
6:1 Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen »st em ftezi- bler Personateinsatz anzustreben. Diese gewünschte Arbeitsplatz* Zuweisung nach Bedarf ist in den Anstelfungsvertiägen entsprechend; zu formieren.' ’ ' ‘
Deshalb ist es zweckmäßig, möglichst viele Mitarbeiter als Rettungs-,, Schwimmer (s. Ziffer 7.2) auszubilden und des Personal Insgesamt so zu schulen, daß es in möglichst vielen Funktionen eingesetzt werden'\ kann. •' -. *; .f.;
6 ? Alte Mitarbeiter. die in der Wasseraufsicht eingesetzt werden, ha* ■ ben bei der EinstethJng SvegesundbettOche (a'beitsmedizinischeUn-,, tersuchung) und fachliche Eignung (Retlungsschwimmer-BedinguTT''' gen - Erste-Hüfe-Ausbildung) nachzuweisen.
Mitarbeiter (i. B. Rettungsschwimmer),die nur vorübergehend einge-- ''' setzt werden sollen, müssen vor ArbeHsbegnn die Versicherung abge-, ■. ben, daff keine gesundhcittichen BeeihträcMigungen vorCcgen. 1 1 1
...Fassung;
' Aufsicht in Schwimmbädern während des
Merkbfett:'' 1 ' ^.^''';
.■•;;;Juni 1985.
f ; Badebetriebes.
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ig vom 1992 X
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^ertneb : BUNOESpACHVERBAND ÖFFENTUCHE- BÄDER EV.,4300 Essen 1.Ali^rstra8e 32, Postfach'-100910

