Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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L 5 /ü5 92 10:21 Q49 201 221310

BADEWESEN ESS1

49 201 221310

Anlage Nr. 5 StiftA Stadt 03.06.1992

® 002

zu ürucksacne izu/

DEUTSCHE GESELLSCHAFT

Technischer Ausschuß

BUNDESFACHVERBAND

FÜR DAS BADEWESEN e.V.

FG Bäderbetrieb

ÖFFENTLICHE BÄDER E-V-

' ' » \ '* ' ' ' V ..

Aufsicht in

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t.O Vorbemerkungen

Nach langjähriger Grundlagenarbeit und unter Beachtung der rum Zettpunkt dieser Ausgabe gehenden Gesetze. Verordnungen und Re*' getn legt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen ihre Empfeb*

, lung für die Aufsicht In Affentflchen Bädern von 1 Diese Grundsätze sollen de n Bedbctreibem als Orientieiungshilf e die­nen. ln Inhalt und Aussage entsprechen die Empfehlungen der äuge*' meinen Erfahrung. Gleichartig sollen sie die In öffentliche« 83dem tä­tigen Mitarbeiter und die Badegäste vor erhöhter Gefährdung schüt­zen.

Fachkräfte kn Sinne dieses Merkblattes sind Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen. 0<e Im Te*t verwendeten Bezeichnungen Schwknmeister.Schwknmeistergehiffe und Rettungsschwimmer gel­ten örmgemÄQ auch für Mitarbeiterinnen gleicher Qualifikation,

>^ufslchtsgffjcht^

Um Ordnung,Sicherheit und Hygiene In ihren 8ädern zu erreichen, ha­ben die Badbetreiber vor »demausreichendes' und qualifiziertes Per- $onaf elnzusetzen. Eine VemachlässigungderAufslehtspflidHkanninv Schadensfallsowohl zivilrechtfidw als auch strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

3.0 Leitung des Bades (Betrtebsaufstcht)

3.1 Alle öffentlichen Schwimmbäder soften unter der Leitung einer Fachkraft (s. Ziffer* 7.1) stehen.

3.2 8ef kleineren Bädern (z.8. bei Hallenbädern unter 250 qm Was­serfläche oder.bdi Freibädern unter SOO qm Wasserfläche) kann die Betriebsaufsicht einer anderweitig tätigen Fachkraft stundenweise oder in Amtshitfeübertragen werden, wobei auch mehrere Gemein-

denlm Rahmen derkommunafen Zusammenarbeit eine Fachkraft ge- l^meinsam einset 2 Bn können/

1 3.3 Jede.Bäderanfage ist vorder täglichen Inbetriebnahme auf ihre ft' Sicherheit und Funktionstüchtigkeil Wn tu überprüfen.

4.0 Aufsfcht lm Badebetrieb (Wasscraufsfcht)

4.1 Während des öffentlichen Badebetriebes soll mindestens eine Fachkraft anwesend sein.. v., / . ,,

42 Oarüber hinatnr sotlte ei n ZwetlerMItarfaeiter kn Ba d anwesend sein, der mindestens Rettungsschwimmer «St und jederzeit Reifend efngreilen kann. Dieser Mitarbeiter kann mit ander enAufgaben (PCege - Wartung Animation Kasse Reinigung usw.) beschäftigt wer­den, wenn er keine Wasserauisicht führt.

O Bei gröOeren Bädern mit höherem Besucheraufkommen und ge­steigertem Arbeitsanfall sind wettere geeignete Aufslehtskräfte hin- zvzuziehen.dcrenAnzahtsichruichdcnBestimmungsfakiorenricMet'

(s. Zitier 50). .

Oie Zusätzlichen Aufsichtskräfte selten SchwimmetstergehiKen sein, müssen aber mindestens die Qualifikation eines Rettungsschwimmers

haben: V:. v

4.4 ln kleineren Bädern, die unter der Betriebsaufsicht einer Fachkr alt Sieben IS. Ziftier 3_2>. ist für die Was$erauf3>chi ggf auch der Einsatz von Rettungsschwimmern (s 2U fer 7:2) vertretbar.

Badebetriebes

4 S Aufsichtsführcnde haben in der Regel ihren wechselnden Standort 1 - am Schwimmbecken. Sie haben jedoch auch den übrigen Badebe­lrieb mitzubcobachten. y'y

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere;, ,' Y, j

die Rettung Ertrinkender, und deren'Wiedertielcbung ' \ ]

die Einleitung weiterer Maßnahmen (Erste Hilfe ArztTransport'./

ins Krankenhaus) .

."-die Beobachtung der Badbesucher,

4.6 Bei Kurzzeltausfllfen (?. 8. Unfallhtlfe Besuchereinweisung technische Störungen oder Pausen) kann die Aufsicht vorübergehend auch von Hilfskräften oder anderen Personen ausgeübt werden, die die Aufsn±ttkmft erforderlichenfalls sofort verständigen können.

4.7 Die Durchführung von anderen Tätigkeiten (z. 8. Schwimmunter­richt Animation Betreuung der Technik Reinigungsarbeiteft) er­fordert den Einsatz eines weiteren Mitarbeiters (s. Ziffer 4.2j_

4.8 Bei Nutzung eines Bades durch Schuten, Vereine oder Gruppen kann nach entsprechender Vereinbarung ein eigenverantwortlicher;' V Schwimmbetrieb durchgeführt werden.

4.9 Die Beaufsichtigung der übrigen Betriebsbereiche fcf nach Se*Y

darf zu regein. ;/. Y.v. ; -

5.0 Bestlmmungsfaktoren fCf denETnsetzvon weiterenAufsichts-

; krähen . .

>' ' 'Y:Y r t O

Die Anzahl derzusälzlich einzusetzendtcftAulsichlskräflefs. Ziffer.4.3) Ist vom Betriebsgeschehen und den örtlichen Bedingungen abhängig undkprm deshalb letztlich nurvom Bodbehefoer selbst festgefegt wer­den. Bei der Entscheidung sindfofgeride Besjtmmungsfakioreozube- rüCteichtigen;''.'>

i Art und Größe des Bades; V; f j ' j; .. . > ; j > /; (;

Angebote und AuiS>Ch(sbereiche'. , ,

Überschaubarkeit des Bades und der Becken

Frequentierung und TeHbenuteungr des Bades

Belegung und Nutzung

örtliche Betriebsbedingungen. ;

Diese örtlich bedingten Faktoten die sich durch äußere Einwirkun­gen auch kurzfristig andern könnenbeeinflussen die Anzahl der wei­teren Aufsichfstaäfle.

Ein Schema zur rechnerischen Bestimmung des Personatemsatzes in: öffentlichen Bädern kann nicht vorgegeben werden. Jedes Bad und je­de örtliche Situation sind gesondert zu bewerten. . . ..;

5.0 Sonstige Hinweise för den Peraonaletasatt

6:1 Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen »st em ftezi- bler Personateinsatz anzustreben. Diese gewünschte Arbeitsplatz* Zuweisung nach Bedarf ist in den Anstelfungsvertiägen entsprechend; zu formieren.' '

Deshalb ist es zweckmäßig, möglichst viele Mitarbeiter als Rettungs-,, Schwimmer (s. Ziffer 7.2) auszubilden und des Personal Insgesamt so zu schulen, daß es in möglichst vielen Funktionen eingesetzt werden'\ kann.' -. *; .f.;

6 ? Alte Mitarbeiter. die in der Wasseraufsicht eingesetzt werden, ha* ben bei der EinstethJng SvegesundbettOche (a'beitsmedizinischeUn-,, tersuchung) und fachliche Eignung (Retlungsschwimmer-BedinguTT''' gen - Erste-Hüfe-Ausbildung) nachzuweisen.

Mitarbeiter (i. B. Rettungsschwimmer),die nur vorübergehend einge-- ''' setzt werden sollen, müssen vor ArbeHsbegnn die Versicherung abge-,. ben, daff keine gesundhcittichen BeeihträcMigungen vorCcgen. 1 1 1

...Fassung;

' Aufsicht in Schwimmbädern während des

Merkbfett:'' 1 ' ^.^''';

.;;;Juni 1985.

f ; Badebetriebes.

B64

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ig vom 1992 X

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^ertneb : BUNOESpACHVERBAND ÖFFENTUCHE- BÄDER EV.,4300 Essen 1.Ali^rstra8e 32, Postfach'-100910