Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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L 5 /ü5 92 10:21 Q49 201 221310

BADEWESEN ESS1

49 201 221310

Anlage Nr. 5 StiftA Stadt 03.06.1992

® 002

zu ürucksacne izu/

DEUTSCHE GESELLSCHAFT

Technischer Ausschuß

BUNDESFACHVERBAND

FÜR DAS BADEWESEN e.V.

FG Bäderbetrieb

ÖFFENTLICHE BÄDER E-V-

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Aufsicht in

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t.O Vorbemerkungen

Nach langjähriger Grundlagenarbeit und unter Beachtung der rum Zettpunkt dieser Ausgabe gehenden Gesetze. Verordnungen und Re*' getn legt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen ihre Empfeb*

, lung für die Aufsicht In Affentflchen Bädern von 1 Diese Grundsätze sollen de n Bedbctreibem als Orientieiungshilf e die­nen. ln Inhalt und Aussage entsprechen die Empfehlungen der äuge*' meinen Erfahrung. Gleichartig sollen sie die In öffentliche« 83dem tä­tigen Mitarbeiter und die Badegäste vor erhöhter Gefährdung schüt­zen.

Fachkräfte kn Sinne dieses Merkblattes sind Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen. 0<e Im Te*t verwendeten Bezeichnungen Schwknmeister.Schwknmeistergehiffe und Rettungsschwimmer gel­ten örmgemÄQ auch für Mitarbeiterinnen gleicher Qualifikation,

> Zß^ufslchtsgffjcht^

Um Ordnung,Sicherheit und Hygiene In ihren 8ädern zu erreichen, ha­ben die Badbetreiber vor »dem ■ausreichendes' und qualifiziertes Per- • $onaf elnzusetzen. Eine VemachlässigungderAufslehtspflidHkanninv Schadensfallsowohl zivilrechtfidw als auch strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. •

3.0 Leitung des Bades (Betrtebsaufstcht)

3.1 Alle öffentlichen Schwimmbäder soften unter der Leitung einer Fachkraft (s. Ziffer* 7.1) stehen.

3.2 8ef kleineren Bädern (z.8. bei Hallenbädern unter 250 qm Was­serfläche oder.bdi Freibädern unter SOO qm Wasserfläche) kann die Betriebsaufsicht einer anderweitig tätigen Fachkraft — stundenweise oder in Amtshitfe—übertragen werden, wobei auch mehrere Gemein-

■ denlm Rahmen derkommunafen Zusammenarbeit eine Fachkraft ge- l^meinsam einset 2 Bn können/ ■

1 3.3 Jede.Bäderanfage ist vorder täglichen Inbetriebnahme auf ihre ft' Sicherheit und Funktionstüchtigkeil Wn tu überprüfen.

4.0 Aufsfcht lm Badebetrieb (Wasscraufsfcht) ■

4.1 Während des öffentlichen Badebetriebes soll mindestens eine Fachkraft anwesend sein.. v.’,• / . ,, ■

42 Oarüber hinatnr sotlte ei n ZwetlerMItarfaeiter kn Ba d anwesend sein, der mindestens Rettungsschwimmer «St und jederzeit Reifend efngreilen kann. Dieser Mitarbeiter kann mit ander enAufgaben (PCege - Wartung — Animation ■— Kasse — Reinigung usw.) beschäftigt wer­den, wenn er keine Wasserauisicht führt.

O Bei gröOeren Bädern mit höherem Besucheraufkommen und ge­steigertem Arbeitsanfall sind wettere geeignete Aufslehtskräfte hin- zvzuziehen.dcrenAnzahtsichruichdcnBestimmungsfakiorenricMet'

(s. Zitier 50). .

Oie Zusätzlichen Aufsichtskräfte selten SchwimmetstergehiKen sein, müssen aber mindestens die Qualifikation eines Rettungsschwimmers

haben: ■ V:. •• v

4.4 ln kleineren Bädern, die unter der Betriebsaufsicht einer Fachkr alt Sieben IS. Ziftier 3_2>. ist für die Was$erauf3>chi ggf auch der Einsatz von Rettungsschwimmern (s 2U fer 7:2) vertretbar.

Badebetriebes

4 S Aufsichtsführcnde haben in der Regel ihren wechselnden Standort 1 - am Schwimmbecken. Sie haben jedoch auch den übrigen Badebe­lrieb mitzubcobachten. y'y

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere;, ,' Y, j

— die Rettung Ertrinkender, und deren'Wiedertielcbung ' \ ]■

— die Einleitung weiterer Maßnahmen (Erste Hilfe — Arzt —Transport'./

ins Krankenhaus) .• ■ ■■

."-‘•die Beobachtung der Badbesucher,

4.6 Bei Kurzzeltausfllfen (?. 8. Unfallhtlfe — Besuchereinweisung — technische Störungen oder Pausen) kann die Aufsicht vorübergehend auch von Hilfskräften oder anderen Personen ausgeübt werden, die die Aufsn±ttkmft erforderlichenfalls sofort verständigen können.

4.7 Die Durchführung von anderen Tätigkeiten (z. 8. Schwimmunter­richt — Animation — Betreuung der Technik — Reinigungsarbeiteft) er­fordert den Einsatz eines weiteren Mitarbeiters (s. Ziffer 4.2j_

4.8 Bei Nutzung eines Bades durch Schuten, Vereine oder Gruppen kann nach entsprechender Vereinbarung ein eigenverantwortlicher;' V Schwimmbetrieb durchgeführt werden.

4.9 Die Beaufsichtigung der übrigen Betriebsbereiche fcf nach Se*Y’

darf zu regein. ■ ;/.■ Y.v. ; -

5.0 Bestlmmungsfaktoren fCf denETnsetzvon weiterenAufsichts-

; krähen . .

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Die Anzahl derzusälzlich einzusetzendtcftAulsichlskräflefs. Ziffer.4.3) Ist vom Betriebsgeschehen und den örtlichen Bedingungen abhängig undkprm deshalb letztlich nurvom Bodbehefoer selbst festgefegt wer­den. Bei der Entscheidung sindfofgeride Besjtmmungsfakioreozube- rüCteichtigen; ■'■■■'■.'>■

i — Art und Größe des Bades ■; V; f j’ ' j ■; .. . > • ■ ; j > / ■; (;

— Angebote und AuiS>Ch(sbereiche'. , ,

— Überschaubarkeit des Bades und der Becken

— Frequentierung und TeHbenuteungr des Bades

— Belegung und Nutzung

— örtliche Betriebsbedingungen. ;

Diese örtlich bedingten Faktoten — die sich durch äußere Einwirkun­gen auch kurzfristig andern können—beeinflussen die Anzahl der wei­teren Aufsichfstaäfle.

Ein Schema zur rechnerischen Bestimmung des Personatemsatzes in: öffentlichen Bädern kann nicht vorgegeben werden. Jedes Bad und je­de örtliche Situation sind gesondert zu bewerten. . . ..;

5.0 Sonstige Hinweise för den Peraonaletasatt

6:1 Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen »st em ftezi- bler Personateinsatz anzustreben. Diese gewünschte Arbeitsplatz* Zuweisung nach Bedarf ist in den Anstelfungsvertiägen entsprechend; zu formieren.' ’ ' ‘

Deshalb ist es zweckmäßig, möglichst viele Mitarbeiter als Rettungs-,, Schwimmer (s. Ziffer 7.2) auszubilden und des Personal Insgesamt so zu schulen, daß es in möglichst vielen Funktionen eingesetzt werden'\ kann. •' -. *; .f.;

6 ? Alte Mitarbeiter. die in der Wasseraufsicht eingesetzt werden, ha* ■ ben bei der EinstethJng SvegesundbettOche (a'beitsmedizinischeUn-,, tersuchung) und fachliche Eignung (Retlungsschwimmer-BedinguTT''' gen - Erste-Hüfe-Ausbildung) nachzuweisen.

Mitarbeiter (i. B. Rettungsschwimmer),die nur vorübergehend einge-- ''' setzt werden sollen, müssen vor ArbeHsbegnn die Versicherung abge-, ■. ben, daff keine gesundhcittichen BeeihträcMigungen vorCcgen. 1 1 1

...Fassung;

' Aufsicht in Schwimmbädern während des

Merkbfett:'' 1 ' ^.^''';

.■•;;;Juni 1985.

f ; Badebetriebes.

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ig vom 1992 X

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^ertneb : BUNOESpACHVERBAND ÖFFENTUCHE- BÄDER EV.,4300 Essen 1.Ali^rstra8e 32, Postfach'-100910