Anlage Nr. 12 zur Niederschrift
ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG
des Bebauungsplanes "Altstadt II" der Stadt Montabaur
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.10.1990 den Beschluß gefaßt den Bebauungsplan "Altstadt II" wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
für den Teilbereich des Bebauungsplanes
- Grundstückszeile der westlichen Bahnhof Straße, beginnend Ecke Hallstraße bis Ecke Steinseg
- westlicher Teil des Kleinen Marktes von Ecke Kleiner Harkt / Steinweg bis zum Grundstück Kleiner Harkt 1
• Bauzeilen beiderseits des Steinseges
werden folgende planungsrechtliehe Festsetzungen aufgenommen:
a) Zulässig sind:
1. Wohngebäude
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes
3. sonstige Gewerbebetriebe
4. Geschäfts- und Bürogebäude
5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche und gesundheitliche Zwecke.
b) Ausnahmsweise können zugelassen «erden:
1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung
2. Schank- und Speisewirtschaften, soweit dadurch der angestrebte Charakter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a BauNVO nicht nachteilig beeinflußt wird.
c) Nicht zulässig sind:
Vergnügnungsstätten und daait verwandte Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenunternehmen, Spielhallen, Sexkinos, Sexshops, Diskotheken usw.
in der vom Rat am 23.10.1990 beschlossenen Form einschl. Begründung zu.
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung dieser Textfestsetzung einschl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

