Der Erhalt bzw. die Schaffung eines Grüngürtels in der Ortslage von Horressen im Verlauf dieses Baches/Vorfluters dient der Erholung sowie der Steigerung der Lebensqualität in Horressen im Rahmen einer ökologischen Erhaltung dieser Grünzone zwischen der Niederelberter Straße und dem Waldgebiet der Montabau- rer Höhe. Eine Bebauung dieses Grundstückes würde diese Grünzone einschneidend unterbrechen und damit eine deutliche Störung des Naturhaushaltes zur Folge haben, die seinerzeit offenbar bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht bedacht wurde. Da die gesamte Wohnbevölkerung von Montabaur-Horressen diesen "Grüngürtel" nutzen sollte, wird die Fläche als "öffentliche Grünfläche" ausgewiesen.
Soweit diese Nutzngsänderung für den Grundstückseigentümer zu Vermögensnachteilen führt, sind diese im Rahmen der §§ 39 ff BauGB auszugleichen.
Aufgestellt:
Montabaur, Juni 1992 _
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -
Im Aufträge:
gez.
(Göbel)

