Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
Einzelbild herunterladen

Der Erhalt bzw. die Schaffung eines Grüngürtels in der Ortslage von Horressen im Verlauf dieses Baches/Vorfluters dient der Erholung sowie der Steigerung der Lebensqualität in Horressen im Rahmen einer ökologischen Erhaltung dieser Grünzone zwischen der Niederelberter Straße und dem Waldgebiet der Montabau- rer Höhe. Eine Bebauung dieses Grundstückes würde diese Grünzone einschnei­dend unterbrechen und damit eine deutliche Störung des Naturhaushaltes zur Folge haben, die seinerzeit offenbar bei der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht bedacht wurde. Da die gesamte Wohnbevölkerung von Montabaur-Horressen diesen "Grüngürtel" nutzen sollte, wird die Fläche als "öffentliche Grün­fläche" ausgewiesen.

Soweit diese Nutzngsänderung für den Grundstückseigentümer zu Vermögensnach­teilen führt, sind diese im Rahmen der §§ 39 ff BauGB auszugleichen.

Aufgestellt:

Montabaur, Juni 1992 _

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Im Aufträge:

gez.

(Göbel)