Anlage Nr. 10 zur Niederschrift
ÄNDERUNG
des Bebauungsplanes "Hirtengarten" in der Stadt Montabaur, Stadtteil Horressen (Textfestsetzung)
1. Inhalt der Änderung:
a) Flur 2, Flurstück 50
b) Auf dem Flurstück 50 wird die Festsetzung einer überbaubaren Fläche aufgehoben und für dieses Grundstück künftig die Festsetzung "öffentliche Grünfläche" festgesetzt.
c) Im übrigen gelten unveränderlich die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hirtengarten".
^0 2. Begründung zu b):
#
Der Bebauungsplan "Hirtengarten" hat für das Flurstück 50 eine Wohnhausbebauung festgesetzt.
Der Eigentümer des Flurstückes hat jedoch bis heute keinen Gebrauch von einer baulichen Ausnutzung des Grundstückes gemacht.
In -dem für den Stadtteil Horressen entwickelten Dorferneuerungskonzept ist diese Fläche und die angrenzende Grünfläche zwischen der Wald3traße und der Westerwaldstr./Niederelberter Str. im Abschnitt 6 als durch Begrünungsmaßnahmen zu ergänzende Grünfläche dargestellt. Als Planungsziel ist in Abschnitt 9 für die Grünordnung im Stadtteil Horressen herausgestellt, daß eine Ökologische und landschaftsgerechte Einbindung von Grünzonen ein wesentliches Element zur Gestaltung des Dorfbildes ist und raumabschließende Begrünungsmaßnahmen bzw. deren Erhaltung das gesamte Ortsbild prägen und verbessern.
So stellt auch die vorhandene Grünzone im Bereich des Waschbaches zwischen der Westerwaldstr./Niederelberter Str. und der Waldstraße in diesem Teil des Ortes und als verbindende Gestaltungszone zum Waldgebiet der Montabaurer Höhe eine wichtige und wertvolle ökologische Fläche zur Erhaltung des Kleinklimas und der Naherholungszonen dar.
Eine künftige Bebauung des Flurstückes 50 würde diese Grünzone zur Waldstraße hin abnegeln und in ihrer öffentlichen Nutzbarkeit deutlich beeinträchtigen. Daher erscheint es dem Stadtrat als notwendig, die Bebaubarkeit dieser Fläche aufzuheben und die Belange zur Schaffung und Erhaltung von bebaubaren Flächen für Wohnbedurfnisse gegenüber den Belangen zur Erhaltung und Fortentwicklung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilde3 im Verlauf des Waschbaches zwischen Niederelberter Str. und Waldstraße, gegenüber den Belangen der Landschaftspflege und des Naturhaushaltes sowie gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung einer ortsnahen Grunzone zurückzustellen.
ig vom 1992 ’. X
Ei.ii
' p: vom ' - -,rl92
rX,:.
Der Stadtrat bewertet daher künftig die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Grünzone höher als die Beibehaltung von bebaubarer Fläche in diesem Bereich der Waldstraße.

