Akte 
Sitzung 10. Juni 1992
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11. Die Höhe des Zuschusses beträgt.

1. Anstrich von Mauerwerkflächen 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 15,-- DM / m 2

2. Renovierung von Fachwerkflächen:

a) Anstrich von freiliegendem Fachwerk, exnschl. der Gefache

50 '/. der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 22,-- DM / m 2

b) Freilegung und Erneuerung von Fachwerk, einschl. Anstrich

90 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 200,-- DM / m 2

In diesem Zusammenhang anfallende besondere Ausführungen, z. B. Begleit­anstrich auf den Gefachen, Bemalungen von Schnitzereien, Gesimsen usw. wird auf Nachweis mit 50 / der entstandenen Kosten bezuschußt.

3. Renovierung von Bruchsteinmauerwerk

50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 60, DM / m 2 .

4. - Naturschiefereindeckung

a) Dachfläche: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max.

jedoch 65, DM / m 2

b) Fassadenflächen: 50 */. der nachgewiesenen Kosten, max.

jedoch 100, DM / m 2

5. Instandsetzung besonderer Gebäudeteile

50 / der nachgewiesenen entstandenen Kosten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Höchstwerte dem allgemeinen Baupreisindex jährlich anzupassen.

Über jeden Einzelfall entscheidet der Haupt- und Finanzausschuß.

In besonders begründeten Ausnahmefällen ist der Haupt- und Finanzausschuß

ermächtigt, Zuschüsse über die vorgenannten/Richtsätze hinaus zu gewähren.

Die Richtlinien treten ab 07. Juni 1990 ir/Kraft.

5430 Montabaur, 18. Juni 1990

( Drl Possel-Dölken Bürgermeister