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3. Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes ist es erforderlich, den am 7.11.1991 gefaßten Stadtratsbeschluß zu überdenken. Die Verwaltung schlägt vor, ab 1.9.1992 für die Übergangszeit Parkscheinautomaten aufzustellen.
Diese Parkscheinautomaten könnten später auf anderen Parkplätzen der Stadt anstelle der alten Parkuhren eingesetzt werden. Auf die Vorlage Drucksache-Nr. 232/1991 wird verwiesen, die Drucksache ist als Anlage 2 nochmals beigefügt.
Die Höhe der Parkgebühren sollte denen in der Tiefgarage Mitte angeglichen werden.
4. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, zur Beschaffung der Parkscheinautomaten eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Es wird angeregt, für die Parkscheinautomaten ein einheitliches System zu beschaffen.
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24.2.1992
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