VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Mitteilungsvorlage
Im Namen der Stadt Montabaur
1
_. _nicht-
, öffentlich . öffentlich
Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
l A&./Az.:
( IV/1.1 961.10 Schm/He
i Datum
| 24.2.1992
Orucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
61/1992
•(y Bcratungsfolge
<y Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuß
| -
10.03.1992 !
1 Stadtrat
!
12.03.1992 '
l
\
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i
Betreff
Parksystem im Parkhaus Nord
» — -
j Inhalt der Mitteilung
! 1. Am 7.11.1991 wurde im Stadtrat über das zu installierende Parksystem
i im Parkhaus Nord beraten. Es wurde beschlossen, die Tiefgarage bis zur ! endgültigen Fertigstellung zunächst mit Parkscheiben zu betreiben.
2. Die Tiefgarage wird als kostenrechnende Einrichtung und umsatzsteuerpflichtiger Betrieb mit Vorsteuerabzug geführt.
Für die Herstellungskosten wurden seit 1989 - 1991 rd. 580.000 DM an Vorsteuern beim Finanzamt geltend gemacht. Voraussetzung für den Steuerabzug ist jedoch das Vorhandensein steuerpflichtiger Vermietungsumsätze, d.h., Vorsteuern können nur dann geltend gemacht werden, wenn- auch Einnahmen anfallen. Ein kostenloses Parken mit Parkscheiben steht P, dem Vorsteuerabzug entgegen.
P, Um mögliche Rückforderungsansprüche der bereits gezahlten Vorsteuerbeträge zu vermeiden, wurde die Finanzverwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Das Finanzamt kommt zu dem Ergebnis, daß ein Parken mit Park- ! scheiben nur für eine kurze Eingewöhnungsphase möglich ist. Das I Schreiben des Finanzamtes ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt, j Unter einer kurzen Eingewöhnungsphase ist nach Auffassung des Finanzamtes ein Zeitraum von 3 bis 6 Monaten zu verstehen.
x
Fortsetzung
siehe
Rückseite
Beratungsergebnis
Gremium
Sitzung am
TOP

