Akte 
Sitzung 12. März 1992
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Mitteilungsvorlage

Im Namen der Stadt Montabaur

1

_. _nicht-

, öffentlich . öffentlich

Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

l A&./Az.:

( IV/1.1 961.10 Schm/He

i Datum

| 24.2.1992

Orucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

61/1992

(y Bcratungsfolge

<y Sitzungstermin

Haupt- und Finanzausschuß

| -

10.03.1992 !

1 Stadtrat

!

12.03.1992 '

l

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i

Betreff

Parksystem im Parkhaus Nord

» -

j Inhalt der Mitteilung

! 1. Am 7.11.1991 wurde im Stadtrat über das zu installierende Parksystem

i im Parkhaus Nord beraten. Es wurde beschlossen, die Tiefgarage bis zur ! endgültigen Fertigstellung zunächst mit Parkscheiben zu betreiben.

2. Die Tiefgarage wird als kostenrechnende Einrichtung und umsatzsteuer­pflichtiger Betrieb mit Vorsteuerabzug geführt.

Für die Herstellungskosten wurden seit 1989 - 1991 rd. 580.000 DM an Vorsteuern beim Finanzamt geltend gemacht. Voraussetzung für den Steuerabzug ist jedoch das Vorhandensein steuerpflichtiger Vermietungs­umsätze, d.h., Vorsteuern können nur dann geltend gemacht werden, wenn- auch Einnahmen anfallen. Ein kostenloses Parken mit Parkscheiben steht P, dem Vorsteuerabzug entgegen.

P, Um mögliche Rückforderungsansprüche der bereits gezahlten Vorsteuerbe­träge zu vermeiden, wurde die Finanzverwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Das Finanzamt kommt zu dem Ergebnis, daß ein Parken mit Park- ! scheiben nur für eine kurze Eingewöhnungsphase möglich ist. Das I Schreiben des Finanzamtes ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt, j Unter einer kurzen Eingewöhnungsphase ist nach Auffassung des Finanz­amtes ein Zeitraum von 3 bis 6 Monaten zu verstehen.

x

Fortsetzung

siehe

Rückseite

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

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