Akte 
Sitzung 10. Februar 1992
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YERBANDSGEMEINDEYERWALTUNG M 0 N T A B A U R

Ergänzungsblatt Nr. 2

Im Namen der Stadt Montabaur-

OruckMche Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

272/1991

Datum

12.11.1991

2.3 Stadtteil Eigendorf (Anlage 3):

Aus der Anlage 3 ergibt sich, daß in den Jahren 1992/93 und 1993/94 einige Plätze fehlen könnten, wenn alle im Stadtteil Eigendorf gemelde­ten Kinder zum Besuch der Kindertagesstätte angemeldet werden. 1994/95 geht die Zahl jedoch wieder zurück. Sollte es zu einem vorübergehenden Engpaß kommen, sind folgende Lösungen denkbar:

a) Die Kinder, die keinen Platz in Eigendorf bekommen können, besuchen die Kindertagesstätte in Horressen.

b) Es kann vorübergehend eine 3. Gruppe im Mehrzweckraum eingerichtet werden. Die Kindertagesstätte könnte dann zum Turnen in die Mehrzweck halle oder in die Turnhalle an der Waldschule gehen.

c) Man könnte mit der Kath. Kirchengemeinde verhandeln, ob die 3.

Gruppe in einem der Räume des Glockenturmes, in denen zur Zeit schon der Kindergarten untergebracht ist, eingerichtet wird.

Insofern besteht kein Handlungsbedarf, die Kindertagesstätte in Eigen­dorf zu erweitern.

Zu 3)

In einer Ganzzeitgruppe werden die Kinder über Mittag betreut und erhalten ein warmes Mittagessen. Dies setzt voraus, daß eine Küche vorhanden ist, entsprechendes Wirtschaftspersonal beschäftigt wird und Ruhemöglichkeiten für die Kinder vorhanden sind.

Lediglich der Kindergarten St. Martin ist 1976 so eingerichtet worden, daß dort eine Ganzzeitgruppe eingerichtet werden kann. Bevor man in anderen Kinder­gärten der Stadt die dafür notwendigen Investitionen tätigt, müßte geprüft werden, ob auch eine entsprechende Nachfrage besteht. Eine im April 1991 durchgeführte Umfrage in der Stadt Montabaur (einschl. Stadtteile) hat ergeben, daß 23 Eltern daran interessiert sind, 1991/92 ihre Kinder in eine Ganzzeit­gruppe zu schicken. In dieser Zahl sind 8 Kinder enthalten, die in dem Aussied­lerwohnheim (Jugendherberge) wohnen. Erfahrungsgemäß ziehen die dort wohnenden Familien nach kurzer Zeit wieder aus und nehmen oft eine Wohnung außerhalb der Stadt Montabaur.

Auf der Grundlage dieser Bedarfsermittlung ist es nach Einschätzung der Ver­waltung nicht erforderlich, in jede Einrichtung für einige wertige Kinder, die aufwendigen Vorkehrungen für eine Ganzzeitgruppe (Betreuung über Mittag, Mittagessen, Ruhemöglichkeiten) zu schaffen.

Wenn jedoch eine weitere Kindertagesstätte in Montabaur gebaut werden soll, sollte diese so ausgestattet werden, daß dort zukünftig der Bedarf an Ganzzeit­plätzen abgedeckt werden kann. Dies gilt zum einen für einen möglichen zusätz­lichen Bedarf nach solchen Plätzen. Aber auch wenn ein solcher zusätzlicher Bedarf nicht besteht, sollte überlegt werden, ob die Ganzzeitgruppe, die im Kindergarten St. Martin eingerichtet werden soll, nicht in die städtische Einrichtung verlegt wird. Da die Kath. Kirchengemeinde als Betriebsträgerin der bisher vorhandenen Kindertagesstätten im Gebiet der Kernstadt für Ganzzeit-

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