Akte 
Sitzung 10. Februar 1992
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR

Im Namen der Stadt Montabaur

Ergänzungsblatt Nr. 3

Datum

12.11.1991

Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)

272/1991

gruppen die Personalkostenanteile des Trägers nicht übernimmt, müssen diese zusätzlich von der Stadt zu den Personalkostenanteilen zur Entlastung des Kreises getragen werden. Diese Mehrbelastung der Stadt könnte vermieden werden, wenn die Ganzzeitgruppe in städtischer Trägerschaft geführt würde. Dann hätte die Stadt nur die Personalkostenanteile des Trägers (15 %) zu tragen.

Die bestehenden Kindertagesstätten der Stadt Montabaur sind nicht behinderten­gerecht ausgestattet. Die im Bau befindliche neue Kindertagesstätte im Stadt­teil Eigendorf wird jedoch behindertengerecht ausgestattet (Zugang ohne Treppen, verbreiterte Türen, entsprechende Toilettenanlagen).

Besch!ußvorschlaq:

1. Die Stadt Montabaur beantragt beim Westerwaldkreis als Träger des Jugendam­tes, die Kindertagesstättenbedarfsplanung so fortzuschreiben, daß für

das Gebiet der Kernstadt Montabaurs und der Stadtteile Bladernheim, Eschelbach, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn 14 Gruppen vorgesehen werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, an welcher Stelle die neu zu errichtende Kindertagesstätte zweckmäßigerweise angesiedelt wird.

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3. Im Haushaltsplan 1992 sind die Planungskosten vorzusehen, die erforderlich sind, um für 1993 einen Antrag auf Gewährung von Landes- und Kreiszuweisun­gen für den Bau einer neuen Kindertagesstätte einzureichen.

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