VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Ergänzungsblatt Nr. 3
Datum
12.11.1991
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
272/1991
gruppen die Personalkostenanteile des Trägers nicht übernimmt, müssen diese zusätzlich von der Stadt zu den Personalkostenanteilen zur Entlastung des Kreises getragen werden. Diese Mehrbelastung der Stadt könnte vermieden werden, wenn die Ganzzeitgruppe in städtischer Trägerschaft geführt würde. Dann hätte die Stadt nur die Personalkostenanteile des Trägers (15 %) zu tragen.
Die bestehenden Kindertagesstätten der Stadt Montabaur sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Die im Bau befindliche neue Kindertagesstätte im Stadtteil Eigendorf wird jedoch behindertengerecht ausgestattet (Zugang ohne Treppen, verbreiterte Türen, entsprechende Toilettenanlagen).
Besch!ußvorschlaq:
1. Die Stadt Montabaur beantragt beim Westerwaldkreis als Träger des Jugendamtes, die Kindertagesstättenbedarfsplanung so fortzuschreiben, daß für
das Gebiet der Kernstadt Montabaurs und der Stadtteile Bladernheim, Eschelbach, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn 14 Gruppen vorgesehen werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, an welcher Stelle die neu zu errichtende Kindertagesstätte zweckmäßigerweise angesiedelt wird.
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3. Im Haushaltsplan 1992 sind die Planungskosten vorzusehen, die erforderlich sind, um für 1993 einen Antrag auf Gewährung von Landes- und Kreiszuweisungen für den Bau einer neuen Kindertagesstätte einzureichen.
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Fortsetzung
Ergänzungsblatt
Nr.

