VERDANDSGEMEINDEVERWALTUNG M 0 N T A B A U R
Im Namen der Stadt Montabaur •
Ergänzungsblatt Nr. i
Datum
12.11.1991
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragvermerk)
272/1991
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Die Reduzierung der maximalen Gruppenbelegung gilt auch, wenn behinderte Kinder aufgenommen werden.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Jugendamt) hat in der Vorerörterung der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes am 07.11.1991 darauf hingewiesen, daß die Kindertagesstätten in Montabaur in den letzten Jahren immer völlig ausgelastet waren. Dies habe zu Problemen geführt, wenn im Laufe des Jahres Kinder zugezogen sind, die von ihrem Alter her in eine Tagesstätte aufzunehmen waren (Kinder, die zu Beginn des nächsten Schuljahres eingeschult werden, sind stets aufzunehmen). Dies habe in den letzten Jahren vereinzelt zu Überbelegungen der Gruppen geführt, die zukünftig nicht mehr möglich sind.
Vor diesem Hintergrund hat die Kreisverwaltung angeregt, in Montabaur eine zusätzlich zweigruppige Kindertagesstätte zu bauen, und empfohlen, bis zum 15.12.1991 eine entsprechende Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplanes zu beantragen. Dies ist Voraussetzung für eine entsprechende Förderung durch Land und Kreis in den kommenden Jahren.
Auch wir halten es für erforderlich, in der Stadt Montabaur eine weitere Kindertagesstätte zu bauen, um den zukünftig zu erwartenden Bedarf abdecken zu können und eine zeitgemäße Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Da die Kirchen keine neuen Trägerschaften mehr übernehmen, müßte die Stadt Montabaur als Trägerin auftreten. Wenn sich die politischen Gremien der Stadt dieser Auffassung anschließen, wäre sorgfältig zu prüfen, wo der geeignetste Standort ist. In Betracht kommen u. E.:
- Baugebiet Himmel feid,
- Baugebiet Koblenzer Straße,
- Wassergraben.
Die Kindertagesstätte sollte dort angesiedelt werden, wo davon auszugehen ist, daß nach Fertigstellung die größte Zahl von Kindern im entsprechenden Alter wohnen wird.
Im Falle eines Baubeginns 1m Jahr 1993 ist mit Kosten von rd. 1,5 Mio. DM für eine zweigrupplge Einrichtung zu rechnen (die Kindertagesstätte in Eigendorf kostet rd. 1,2 Mio. DM. Der o. g. Betrag berücksichtigt die bis dahin zu erwartenden Kostensteigerungen). In dem Preis sind die Kosten des Grunderwerbs und der äußeren Erschließung nicht enthalten. An Zuweisungen sind zu erwarten:
Kreiszuweisung: 675 000 DM
Landeszuweisung: 250 000 DM
zusammen also 925 000 DM,
so daß der Finanzierungsanteil der Stadt rd. 575 000 DM betragen dürfte.
2.2 Stadtteil Horressen:
Wie die Anlage 2 zeigt, reichen die vorhandenen 75 Plätze im Stadtteil Horressen aus, um allen Kindern einen Platz in einer Kindertagesstätte anbieten zu können.
Fortsetzung
Ergänzungsblatt
Nr.
2

