Akte 
Sitzung 10. Februar 1992
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Problembeschreibung / Begründung

Teilweise werden andere Einrichtungen außerhalb Montabaurs besucht, teilwei­se bleiben die Kinder zu Hause. Einige Kinder werden indessen auch Sonder­einrichtungen für Behinderte besuchen.

Auch für das Jahr 1992/93 könnten die vorhandenen 300 Plätze nicht ausrei­chen, weil 304 Kinder hier gemeldet sind. Es bleibt abzuwarten, wieviele dieser Kinder zum Besuch der Kindertagesstätten in Montabaur angemeldet werden. In den kommenden Jahren sinken die Kinderzahlen. Trotzdem bestehen Zweifel, ob die vorhandenen 12 Gruppen in den 3 Kindertagesstätten in Montabaur längerfristig gesehen ausreichen. Es ist nämlich folgendes zu berücksichtigen:

a) Wenn zu Beginn des Kindertagesstättenjahres nur 23 Kinder aufgenommen werden sollen, reichen auch für 291 Kinder die vorhandenen 12 Gruppen nicht aus (291 : 23 =12,7).

b) Bis zum 01.07.1993 können sich die Kinderzahlen durch Zuzüge erhöhen.

Es ist wahrscheinlich, daß dies der Fall sein wird (Neubaugebiete).

c) Nach 1993 haben nicht nur die Kinder, die zum allgemeinen Aufnähmetermin (01.08.) das 3. Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf

einen Platz in einer Kindertagesstätte. Vielmehr sollen nach diesem

Zeitpunkt weitere Plätze geschaffen werden, um auch Kinder außerhalb des allgemeinen Aufnahmetermins aufnehmen zu können. Diese Soll-Vor­schrift zwingt das Jugendamt als Planungsbehörde bei der Bedarfsplanung zur entsprechenden Vorhaltung. Bei der Bedarfsplanung ist auch die Zahl der erfahrungsgemäß vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder zu berücksichtigen, obwohl dies in der Planungsverordnung nicht ausdrück­lich erwähnt ist, da diese ebenfalls in den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte eingeschlossen sind. Für diese Kinder gibt es in Montabaur in der Joseph-Kehrein-Schule allerdings den in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde stehenden Schulkindergarten.

d) Das Kindertagesstättengesetz sieht auch die Aufnahme von Schulkindern (nachmittags) und Kleinkindern (jünger als 3 Jahre) in Kindertagesstät­ten vor. Außerdem sollen verstärkt Ganztagsplätze angeboten werden.

Wenn Kinder über Mittag betreut werden, Kleinkinder und/oder Schulkinder

- Bei Gruppen mit einem überwiegenden Anteil an Ganztagsplätzen mit Mittagessen:

aufgenommen werden, reduziert sich die maximale Gruppenbelegung wie folgt:

22 Kinder

- Bei Gruppen, in die (nur) Schulkinder zu­sätzlich aufgenommen werden:

20 Kinder

- Bei Gruppen, in die Kleinkinder mit aufge­nommen werden:

15 Kinder

Fortsetzung

Erganzungsblatt

Nr.

1

Finanzielle Auswirkungen?

X Ja'

Nein

Veranschlagung

im Verwaltungs- im Vermögens­haushalt _Haushalt

19 X 1992/93 Nein

! Ja, mit DM

iit

5430 Montabaur, 12.11.1991

Dr. Poss/el-Dölken, Bürgermeister