Akte 
Sitzung 10. Februar 1992
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Punkt 11/10: Kleinkunst im Zirkuszelt 1993, Antraq der Kleinkunstbühne Mons-Tabor vom 26.06.1991 - Antrag der SPD-Fraktion - Anlage Nr. 5 zur Niederschrift

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt den Antrag der Kleinkunstbühne Mons-Tabor zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen

17 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Damit ist der Antrag der Kleinkunstbühne Mons-Tabor abgelehnt.

Ratsmitglied Schweizer, Paul Heinz (FWG) schlägt vor, der Kleinkunstbühne Mons- Tabor 1 500 DM als Ausfal1bürgschaft zur Verfügung zu stellen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt den Vorschlag von Ratsmitglied Schweizer zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen

12 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

PUnkt 11/11: Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur Drucksache-Nr. 47/1992; Anlage Nr. 6 zur Niederschrift

Ratsmitglied Bacher, Karl-Heinz (SPD) beantragt:

1. Den Grundbetrag unter Ziffer 3.2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur von 200 DM auf 250 DM anzuheben.

2. Den Betrag für jeden Jugendlichen unter Ziffer 3.2 Satz 2 der Richtlinien von 10 DM auf 15 DM zu erhöhen.

3. In kürzeren Intervallen über die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur zu beraten.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt den Antrag zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen

13 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.

Ratsmitglied Lorenz, Reinhard (BfM) beantragt:

1. Den Grundbetrag unter Ziffer 3.2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur von 200 DM auf 250 DM anzuheben.

2. Den Betrag für jeden Jugendlichen unter Ziffer 3.2 Satz 2 der Richtlinien von 10 DM auf 15 DM zu erhöhen.

3. In kürzeren Intervallen über die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur zu beraten.

4. Die Ziffer 2.3 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur dahingehend zu ändern, daß Vereinen, die weniger als 10 Jugendliche haben ein Grundbetrag von 100 DM gewährt wird.